Kindergeld neu, Weingesetz, BZÖ-Dringliche: Das sind die Themen heute im Parlament.
In Österreich gibt es künftig ein einkommensabhängiges Kindergeld. Die Weichen dafür stellt heute der Nationalrat. Zu Beginn der Sitzung stellt sich Finanzminister Pröll einer Fragestunde. Ferner zur Debatte stehen ein neues Weingesetz sowie der Jahresbericht der Volksanwaltschaft. Außerdem gibt es eine Dringliche Anfrage des BZÖ zum Sozialbereich. Am Mittwoch hatte der Nationalrat eine Verschärfung des Asylrechts und die Zentralisierung der Matura beschlossen.
Kindergeld
Ab 1. Jänner 2010 können Eltern aus fünf Varianten
des Kindergeldes wählen: Zur Auswahl stehen vier Pauschalvarianten und das
einkommensabhängige Kindergeld. Vor allem durch die Einführung der
einkommensabhängigen Variante verspricht man sich, den Anteil der Väter in
Karenz zu erhöhen. Die neue Form des Kindergeldes kann dann für alle Kinder,
die ab dem 1. Oktober 2009 oder später geboren sind, beantragt werden.
Neu gestaltet wird auch der Zuschuss für sozial Schwache, der von einem Darlehen in eine Beihilfe umgewandelt wird. Flexibilisiert wird die Zuverdienstgrenze, die künftig auch über 16.200 Euro pro Jahr liegen kann, wenn der Elternteil vorher über ein hohes Einkommen verfügt hat. Die einmal getroffene Entscheidung für eine Variante ist später nicht mehr rückgängig zu machen. Untereinander können die Eltern zweimal den Bezug wechseln. Nachfolgend die Neuregelung im Detail.
VARIANTEN
Die drei bekannten Varianten bleiben bestehen. Dazu kommen zwei neue.
- 1. 30 + 6 Monate (zweiter Partner, mindestens) 436 Euro/Monat
- 2. 20 + 4 Monate 624 Euro/Monat
- 3. 15 + 3 Monate 800 Euro/Monat
- 4. (neu) 12 + 2 Monate 1.000 Euro/Monat
- 5. (neu) Einkommensabhängiges Kindergeld mit 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens 12 + 2 Monate - mindestens 1.000, maximal 2.000 Euro/Monat. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist möglich. Stichtag für die Geburten ist der 1. Oktober 2009.
ALLEINERZIEHENDE
Alleinerziehende können das Kindergeld zwei
Monate länger beziehen, wenn sie in einer sozialen Notlage sind. Das ist
etwa der Fall, wenn das Monatseinkommen unter 1.200 Euro liegt und ein
Unterhaltsverfahren gegen den Partner läuft. Weiters ist eine Verlängerung
des Bezuges etwa dann möglich, wenn der zweite Elternteil im Gefängnis sitzt
oder schwer erkrankt ist.
ZUVERDIENSTGRENZE
Die Zuverdienstgrenze bleibt an sich bei
16.200 Euro pro Jahr. Wenn es für den Betroffenen günstiger ist, kann er
künftig auch 60 Prozent des letzten Einkommens dazuverdienen.
BEIHILFE
Die Beihilfe ersetzt den bisherigen Zuschuss, der als
Darlehen gestaltet war und über die gesamte Zeit des Kindergeldbezuges
gewährt wurde, allerdings zurückzuzahlen war. Gleich bleibt die Summe von
180 Euro pro Monat, dafür wird diese nur für ein Jahr ausbezahlt.
Voraussetzung für den Bezug der Beihilfe ist, dass das Einkommen die
Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) nicht übersteigt und der Partner nicht
mehr als 16.200 Euro/Jahr verdient.
MEHRLINGE
Bei Mehrlingsgeburten gibt es künftig bei jeder der
Varianten einen 50-Prozent-Zuschlag. Bisher gab es einen Fixbetrag von 218
Euro zusätzlich. Keinen Mehrlingszuschlag gibt es in der
einkommensabhängigen Variante.
Weniger Geld gibt es künftig allerdings, wenn Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs neuerlich schwanger werden. Derzeit erhalten sie das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes (Berechnungsgrundlage ist die Pauschalvariante mit 436 Euro). Nun ist geplant, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht.