Zwei Frauen hatten sich beim Europäischen Gerichtshof gegen das französische Kopftuch-Verbot gewehrt, das Gericht entschied gegen sie.
Zwei muslimische Frauen sind mit einer Beschwerde gegen das Kopftuch-Verbot an französischen Schulen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die heute 20 und 19 Jahre alte Frauen waren vor neun Jahren von einer Schule in der Normandie ausgeschlossen worden, weil sie aus religiösen Gründen ihr Kopftuch auch während des Sportunterrichts nicht ablegen wollten.
Ausschluss als angemessene Maßnahme
Der Ausschluss von der
Schule sei eine angemessene Maßnahme, befanden die Straßburger Richter in
ihrem Urteil am Donnerstag. Die Frauen hätten sich geweigert, die Regeln der
Schule über Religionsfreiheit zu befolgen und konnten ihre Schulbildung über
Fernunterricht fortsetzen. Die Religionsfreiheit der jungen Frauen ende
dort, wo das Prinzip der Religionsfreiheit an den Schulen beginne, hieß es
in der Urteilsbegründung.
Der französische Staat habe somit weder die Freiheit der Meinung noch der Religion verletzt. Das seit 2004 geltende Verbot, auffällige religiöse Symbole wie muslimische Kopftücher, große christliche Kreuze oder jüdische Kippas zu tragen, hatte damals eine heftige Diskussion und Empörung ausgelöst und wird heute weitgehend befolgt, zum Teil werden Kopftücher aber auch geduldet.