Tschechien

Klaus hat Lissabon-Vertrag unterzeichnet

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Nachdem die Klage gegen den EU-Vertrag abgewiesen wurde, stand der Unterzeichnung nichts mehr im Wege.

Der tschechische Präsident Vaclav Klaus hat den Lissabon-Vertrag am Dienstag um 15.00 Uhr unterzeichnet. Zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brno (Brünn) eine Klage gegen den EU-Reformvertrag abgewiesen. Mit der Unterzeichnung ist der Vertrag in allen 27 EU-Staaten ratifiziert. Die Europäische Union will nun rasch über die neue geschaffenen Spitzenposten entscheiden. Der schwedische Ministerpräsident und EU-Ratsvorsitzende Fredrik Reinfeldt kündigte am Dienstag offiziell die Aufnahme von Gesprächen mit den EU-Staaten über deren Besetzung an. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso erklärte, der Weg sei frei, um den EU-Ratspräsidenten und den EU-Außenpolitik-Beauftragten zu ernennen.

Klaus bleibt kritisch
Der Lissabon-Vertrag stehe "nicht im Widerspruch zu der Verfassung der Tschechischen Republik", erklärte der Chef des tschechischen Verfassungsgerichtshofes Pavel Rychetsky gleich nach der Eröffnung der öffentlichen Sitzung des Verfassungsgerichtshofes. Klaus sagte vor Journalisten in Prag, er habe den Spruch des Verfassungsgerichtshofes erwartet und respektiere es. Allerdings sei er damit nicht einverstanden. Tschechien höre auf, ein souveräner Staat zu sein, meinte der tschechische Präsident.

Tschechien ist das letzte der 27 EU-Länder, das den EU-Reformvertrag ratifiziert hat. Klaus lehnte das Abkommen bisher grundsätzlich ab, nach Zugeständnissen aus Brüssel bezüglich einer Ausnahme für Tschechien bei der EU-Grundrechtecharta zeigte er sich jedoch offen für eine Unterzeichnung. Damit kann der Lissabon-Vertrag nach jahrelanger Zitterpartie zum 1. Dezember EU-weit in Kraft treten.

Hier den Vertrag von Lissabon herunterladen.

Kritiker geben Kampf gegen EU-Vertrag nicht auf
Die Kritiker des EU-Reformvertrages in Tschechien wollen trotz des Verdiktes des Verfassungsgerichtshofes vom Dienstag in ihrem Kampf gegen das Dokument nicht aufgeben. Jiri Oberfalzer, Leiter der Beschwerdeführer und Senator der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS), erklärte, man wolle sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR/ECHR) in Straßburg wenden. Dort wolle man nicht das Dokument selbst, sondern die Prozedur beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Recht auf einen fairen Prozess sei verletzt worden, indem der Verfassungsgerichtshof sich mit dem Prüfantrag vorrangig befasst habe, so Oberfalzer.

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