Ein türkisches Gericht hat entschieden, dass Behörden nach Konversionen Vornamensänderungen erlauben müssen.
Das oberste Berufungsgericht der Türkei hat die Rechte von Konvertiten gestärkt, die vom Islam zum Christentum übertreten, berichtet die Kathpress. Nach einem Religionswechsel müssten die Behörden auch eine Änderung des Vornamens erlauben, entschied der Berufungsgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
In dem Musterverfahren hatte ein türkischer Staatsbürger geklagt, der seinen Vornamen Ramazan nach Übertritt zum Christentum in Daniel ändern wollte. In erster Instanz hatte ein Istanbuler Gericht die Namensänderung zunächst abgelehnt und erklärt, es gebe dafür keinen ausreichenden Grund.
Entscheidung wurde an die Erstinstanz zurückverwiesen
Die
Berufungsrichter urteilten, die türkischen Gesetze gäben den Gerichten zwar
einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber, ob eine beantragte
Namensänderung gerechtfertigt sei. Dabei gehe es aber allein darum, ob ein
neuer Name gegen gesellschaftliche Werte verstoße oder andere in ihren
Rechten einschränke. Im vorliegenden Fall müsse eine Namensänderung als
gerechtfertigt gelten, weil sich der Vorname Ramazan auf einen heiligen
Monat des Islam beziehe, der Antragsteller aber zum Christentum übergetreten
sei. Der Fall wurde unter dieser Vorgabe an das Istanbuler Gericht
zurückverwiesen.