Bayern

Zugunglück von Bad Aibling: Angeklagter geständig

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Der 40-Jährige spielte mit seinem Handy - 12 Menschen starben.

 Im Prozess um das Zugsunglück von Bad Aibling in Bayern mit zwölf Toten hat der angeklagte Fahrdienstleiter ein Geständnis abgelegt. Der 40 Jahre alte Michael P. räumte am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Traunstein das fehlerhafte Setzen von Signalen ein. Er gestand auch, trotz eines Verbots während der Arbeit mit dem Handy gespielt zu haben.

Fahrlässige Tötung
P.s Verteidigung ergänzte das Geständnis mit dem Hinweis, dass ihr Mandant eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gestanden habe. Es bleibe im Prozess aber zu klären, inwieweit er sich auch pflichtwidrig verhalten habe. Bei dem Unfall waren am Faschingsdienstag zwei Regionalzüge frontal zusammen gestoßen. Dem damaligen Fahrdienstleiter werden unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

P. ließ sein Geständnis von seinen Verteidigern verlesen. Er wandte sich aber mit einigen persönlichen Worten auch direkt an die Hinterbliebenen der zwölf Toten und an die 89 Verletzten. Er wisse, dass die Familien großes Leid erfahren hätten, sagte der 40-Jährige. "Ich weiß, dass ich das nicht mehr rückgängig machen kann, auch wenn ich mir nichts anderes wünschen täte."

12 Tote
Das Zugsunglück von Bad Aibling am 9. Februar ist eines der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrdienstleiter beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er. Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam.

Der Bahnmitarbeiter soll die Signale auch darum falsch gestellt haben, weil er durch ein Handy-Spiel abgelenkt war. Bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß soll er verbotenerweise das Fantasy-Spiel "Dungeon Hunter 5" auf seinem Smartphone gespielt haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Auf Fragen des Gerichts zu seinen Spielgewohnheiten antwortete er nicht.

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre.

Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Verletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil. Es gehe seinen Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte die höchstmögliche Strafe bekomme, sagte der Nebenkläger-Anwalt Peter Dürr vor Prozessbeginn, der die Familie eines Todesopfers vertritt. "Es geht ihnen darum, dass so etwas nicht noch einmal vorkommen kann."

 

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