Geld

Anklage "eher nicht diese Woche"

Teilen

Die Chancen, dass die BAWAG-Anklage noch in dieser Woche genehmigt wird, sind gering.

Das deutete Werner Pürstl, der zuständige Sektionschef im Justizministerium, am Montagnachmittag im Gespräch an. "Der Vorhabensbericht wird derzeit von uns bearbeitet und geprüft", sagte Pürstl. Auf die Frage, wann mit der Enderledigung zu rechnen sei, meinte Pürstl: " Realistischerweise ist das schwer zu sagen". Mit der Genehmigung sei aber "eher nicht diese Woche" zu rechnen.

Anklageentwurf geprüft
Zuletzt hatte die Oberstaatsanwaltschaft Wien den 106 Seiten starken Anklageentwurf "auf seine Plausibilität" geprüft, wie es seitens einer Behördensprecherin hieß. Seit vergangenem Donnerstag befindet sich das Papier im Ministerium.

Flöttl-Geschäfte als Kern der Anklage
Die Anklagebehörde will dem Vernehmen nach die Ex-BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier ehemalige Vorstände, den früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger, einen langjährigen BAWAG-Bilanzprüfer und nicht zuletzt den Investmentbanker Wolfgang Flöttl vor Gericht bringen, dessen "Karibik-Geschäfte " den Kern der Anklage bilden.

1,5 Mrd. Euro Gesamtschaden
Den neun Verdächtigen wird - nach jeweiliger Beteiligung abgestuft - Untreue, schwerer Betrug, und Bilanzfälschung vorgeworfen, wobei der Gesamtschaden mit 1,5 Mrd. Euro beziffert wird. Elsner und Zwettler sollen von der Staatsanwaltschaft als Haupttäter betrachtet werden. Ihnen drohen im Fall von Schuldsprüchen bis zu zehn Jahre Haft.

Angeblich bald "Grünes Licht"
Gewöhnlich gut informierte Kreise gehen davon aus, dass das Justizministerium dem Entwurf offiziell "Grünes Licht" erteilen wird. Die zwei mit der Causa befassten weisungsgebundenen Anklagevertreter sollen mehrfach mit den vorgesetzten Behörden Rücksprache gehalten und damit ihre Vorgangsweise "abgesichert" haben. Damit wäre der Weg für die gerichtliche Aufarbeitung endgültig frei.

Wie geht es weiter?
Das weitere Prozedere würde diesfalls folgendermaßen aussehen: Die genehmigte Anklage wird auf dem Dienstweg an die Staatsanwaltschaft retourniert, von der die Verteidiger die Anklageschrift erhalten. Diese haben dann 14 Tage Zeit, dagegen Einsprüche anzumelden, mit denen sich das Oberlandesgericht Wien auseinander setzten müsste. Der Strafprozess ließe sich damit nur mehr verzögern und nicht verhindern, weshalb derartige Einsprüche vor allem bei so genannten " Freifußsachen" - abgesehen von Elsner hat keiner der BAWAG-Verdächtigen das U-Haft-Übel verspürt - eher selten sind. Versierte Verteidiger melden ihre Bedenken lieber direkt in der Verhandlung an.

Nach Rechtskraft der Anklage wird im Straflandesgericht dann jener Hauptverhandlungsrichter bestimmt, der dem Schöffensenat im BAWAG-Prozess vorstehen wird. Da auch Vergehen nach dem Aktiengesetz inkriminiert sind, kommt dabei eine "Spezialabteilung" zum Zug, der derzeit ein Richter und zwei Richterinnen angehören. Eine von ihnen hat bereits Erfahrung mit der gerichtlichen Aufarbeitung einer ins Wirtschaftskriminal geratenen "roten Institution": Richterin Claudia Bandion-Ortner hat den Prozess um die Pleite des Konsum geleitet.

Da der Prozessleiter vermutlich eine mehrmonatige Vorbereitungszeit benötigt, um den umfangreichen BAWAG-Akt zu studieren, dürfte der Prozess mit Sicherheit erst 2007 starten.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.