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Arbeitslose jetzt auch für Selbstständige

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Mit dem neuen Jahr können sich auch Unternehmer freiwillig arbeitslosenversichern lassen. Aber: Achtung auf die 8-Jahresfrist!

Ab Anfang Jänner können sich auch Selbstständige freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen. Berechtigt sind Personen, die schon bisher selbstständig erwerbstätig waren, und jene, die erst nach dem 1.1.2009 eine selbstständige Tätigkeit beginnen. In allen Fällen beginnt die Arbeitslosenversicherung frühestens mit Anfang des kommenden Jahres.

Drei Höhen
Selbstständige haben die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen - ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage, der Beitragssatz beträgt sechs Prozent. Bei einer Beitragsgrundlage von 1.172,50 Euro erhält ein Selbstständiger im Falle der Arbeitslosigkeit 572,69 Euro monatlich an Arbeitslosenunterstützung. Bei einer Beitragsgrundlage von 2.345,00 sind es 896,35 Euro, bei einer von 3.157,50 Euro sind es 1.235,48 Euro.

Sofort melden!
Für den Eintritt in die Arbeitslosenversicherung ist eine schriftliche Erklärung notwendig. Wird der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung nicht rechtzeitig erklärt, kann man erst nach acht Jahren wieder in die Arbeitslosenversicherung eintreten.

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