Mit dem neuen Jahr können sich auch Unternehmer freiwillig arbeitslosenversichern lassen. Aber: Achtung auf die 8-Jahresfrist!
Ab Anfang Jänner können sich auch Selbstständige freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen. Berechtigt sind Personen, die schon bisher selbstständig erwerbstätig waren, und jene, die erst nach dem 1.1.2009 eine selbstständige Tätigkeit beginnen. In allen Fällen beginnt die Arbeitslosenversicherung frühestens mit Anfang des kommenden Jahres.
Drei Höhen
Selbstständige haben die Wahl zwischen drei fixen
monatlichen Beitragsgrundlagen - ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel
der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage, der Beitragssatz beträgt sechs Prozent.
Bei einer Beitragsgrundlage von 1.172,50 Euro erhält ein Selbstständiger im
Falle der Arbeitslosigkeit 572,69 Euro monatlich an
Arbeitslosenunterstützung. Bei einer Beitragsgrundlage von 2.345,00 sind es
896,35 Euro, bei einer von 3.157,50 Euro sind es 1.235,48 Euro.
Sofort melden!
Für den Eintritt in die Arbeitslosenversicherung
ist eine schriftliche Erklärung notwendig. Wird der Eintritt in die
Arbeitslosenversicherung nicht rechtzeitig erklärt, kann man erst nach acht
Jahren wieder in die Arbeitslosenversicherung eintreten.