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BAWAG-Prozess könnte bis Mai dauern

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Neue Beweisanträge der Elsner-Verteidigung könnten den BAWAG-Prozess bis Mai verlängern.

Im BAWAG-Prozess hat der Anwalt des angeklagten Ex-BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, neue Beweisanträge gestellt. Damit soll bewiesen werden, dass Elsner im Oktober 1998, als Wolfgang Flöttl nach dem ersten großen Totalverlust der BAWAG sein Vermögen übertrug, von einem Flöttl-Vermögen von über einer Mrd. Dollar ausgehen konnte. Der anvisierte Urteilstermin Ende Februar ist heute geplatzt: Richterin Claudia Bandion-Ortner kündigte mögliche Verhandlungstage bis Ende Mai an.

"Flöttl ging ins Casino"
Schubert beantragte auch eine Prüfung, ob Flöttl sich bei seinen Investitionen mit BAWAG-Geldern wie ein ordentlicher, sorgfältiger Portfolio-Manager verhalten habe. "Flöttl ging ins Casino, nicht der BAWAG-Vorstand", erklärte der Elsner-Anwalt.

Schubert beantragte unter anderem die Zeugenladung der ehemaligen Chefin des Auktionshauses Sotheby's in New York, Diana D. Brooks. Flöttl habe bis 1995 durch die Geschäfte mit der BAWAG ein Vermögen von 800 Mio. Dollar erwirtschaftet, rechnete Philipp Strasser von der Verteidigung Elsners vor. Zuzüglich der mit rund 200 Mio. Dollar bewerteten Flöttl-Firma Ross Capital ergebe sich ein Vermögen Flötts von rund einer Milliarde Dollar. Weiters habe Flöttl von der Wiederaufnahme der Geschäfte mit der BAWAG 1995 bis zum Eintritt des Totalverlusts im Oktober 1998 einen Gewinn in Höhe von 99 Mio. Dollar für sich selbst lukriert.

"Geglaubt, dass Flöttl vermögend ist"
"Wann haben Sie die Milliarde von Flöttl eingefordert?", wollte Richterin Claudia Bandion-Ortner vom Angeklagten Elsner daraufhin wissen. Dieser verteidigte sich: Bei der Wiederaufnahme der Geschäfte im Jahr 1995 habe er darauf vertrauen können, dass Flöttl vermögend sei. Der Wert der von Flöttl im Herbst 1998 der BAWAG überlassenen Bilder sei höher gewesen als der erzielte Verkaufserlös, weil man die Bilder "zur Unzeit" verkauft habe, argumentierte Elsner. Flöttl habe nach dem letzten Totalverlust erklärt, er sei pleite. Ex-BAWAG-Vorstand Johann Zwettler habe dazu gesagt, "so pleite wie der Flöttl möchte ich mal sein". Das Schöffengericht muss nun über die Beweisanträge entscheiden.

"Halten Sie sich auch Tage im Mai frei" ´
Das Verfahren, das am 16. Juli 2007 begonnen hatte, werde mindestens bis Anfang März dauern, verkündete Richterin Claudia Bandion-Ortner heute, am 66. Verhandlungstag. Weitere Zeugeneinvernahmen, etwa von Investor Martin Schlaff und ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer sowie des Ex-BAWAG-Treasurers Thomas Hackl, würden das Verfahren verlängern. Der von der Richterin für Ende Februar anvisierte Urteilstermin ist damit geplatzt.

Die Verfahrensbeteiligten wurden aufgefordert, sich "zur Sicherheit" bis Ende Mai Tage für die Verhandlung zu reservieren. Auch in der Karwoche will die Richterin verhandeln, ausgenommen am Karfreitag. Die Länge des Verfahrens werde von der Entscheidung über die Beweisanträge abhängen, so die Richterin.

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