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Bereits 42 Selbstanzeigen in Österreich

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Die Steuer DVD aus Deutschland sorgt für so manche Schweißperlen. Bis Donnerstag verzeichnete das Finanzministerium 42 Selbstanzeigen.

Für bald nach Ostern haben die deutschen Behörden den österreichischen Finanzbehörden die Lieferung der Österreicher betreffenden Daten der brisanten Steuer-DVD aus Liechtenstein zugesagt. Das hat offenbar viele österreichische Anleger, die ihre Namen auf der Liste vermuten, nervös gemacht. In der abgelaufenen Woche haben sich jedenfalls bei den österreichischen Finanzämtern die Selbstanzeigen auffällig gehäuft.

42 Selbstanzeigen
Während vor Ostern in der "Causa Liechtenstein" nur 18 Selbstanzeigen von in Österreich steuerpflichtigen Personen vorlagen, ist deren Zahl nun nach den Feiertagen drastisch gestiegen. Bis Donnerstagabend lagen 42 Selbstanzeigen vor, sagte ein Sprecher des Wiener Finanzministeriums am Freitag.

Steuerfahnder sofort informiert
Die Selbstanzeigen gingen österreichweit bei den Finanzämtern ein. Wegen der Bedeutung dieses Themas werden von den Ämtern in den Liechtenstein betreffenden Fällen sofort die Steuerfahnder informiert, die dann sofort nach Eintreffen der zugesagten Dateien aus Deutschland an die Analyse und Abgleichung gehen können. Bearbeitet werden die angezeigten Fälle wie gewohnt beim Finanzamt selbst. Fälle von Steuerhinterziehung über 75.000 Euro werden an die Staatsanwaltsanwaltschaft weitergeleitet und sind auch gerichtlich strafbar.

Verzögerungen von DVD
Vor Ostern war aus Deutschland die Lieferung der für Österreich ausgewerteten Daten an die österreichischen Finanzbehörden für die Zeit "ein bis zwei Wochen nach Ostern" zugesagt worden. Denkbar, dass es jetzt doch noch ein paar Tage länger dauert.

150 Österreicher darauf
Am 11. März hatte das Wiener Finanzministerium nach damals vorläufigen Infos von deutscher Seite berichtet, dass die Liechtensteiner Daten-DVD, die dem deutschen Bundesnachrichtendienst zugespielt worden war, voraussichtlich rund 150 Österreicher auflisten dürfte.

"Rechtzeitige" Selbstanzeige schützt
Eine Selbstanzeige bei Abgabenhinterziehung kann vor den Konsequenzen des Finanzstrafrechtes schützen. Aber nur, wenn sie rechtzeitig erfolgt. "Rechtzeitig" ist der Schritt nur dann, wenn das Delikt von der österreichischen Behörde noch nicht entdeckt wurde und noch keine konkreten Verfolgungshandlungen eingeleitet worden sind.

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