Die Steuer DVD aus Deutschland sorgt für so manche Schweißperlen. Bis Donnerstag verzeichnete das Finanzministerium 42 Selbstanzeigen.
Für bald nach Ostern haben die deutschen Behörden den österreichischen Finanzbehörden die Lieferung der Österreicher betreffenden Daten der brisanten Steuer-DVD aus Liechtenstein zugesagt. Das hat offenbar viele österreichische Anleger, die ihre Namen auf der Liste vermuten, nervös gemacht. In der abgelaufenen Woche haben sich jedenfalls bei den österreichischen Finanzämtern die Selbstanzeigen auffällig gehäuft.
42 Selbstanzeigen
Während vor Ostern in der "Causa Liechtenstein"
nur 18 Selbstanzeigen von in Österreich steuerpflichtigen Personen vorlagen,
ist deren Zahl nun nach den Feiertagen drastisch gestiegen. Bis
Donnerstagabend lagen 42 Selbstanzeigen vor, sagte ein Sprecher des Wiener
Finanzministeriums am Freitag.
Steuerfahnder sofort informiert
Die Selbstanzeigen gingen
österreichweit bei den Finanzämtern ein. Wegen der Bedeutung dieses Themas
werden von den Ämtern in den Liechtenstein betreffenden Fällen sofort die
Steuerfahnder informiert, die dann sofort nach Eintreffen der zugesagten
Dateien aus Deutschland an die Analyse und Abgleichung gehen können.
Bearbeitet werden die angezeigten Fälle wie gewohnt beim Finanzamt selbst.
Fälle von Steuerhinterziehung über 75.000 Euro werden an die
Staatsanwaltsanwaltschaft weitergeleitet und sind auch gerichtlich strafbar.
Verzögerungen von DVD
Vor Ostern war aus Deutschland die
Lieferung der für Österreich ausgewerteten Daten an die österreichischen
Finanzbehörden für die Zeit "ein bis zwei Wochen nach Ostern" zugesagt
worden. Denkbar, dass es jetzt doch noch ein paar Tage länger dauert.
150 Österreicher darauf
Am 11. März hatte das Wiener
Finanzministerium nach damals vorläufigen Infos von deutscher Seite
berichtet, dass die Liechtensteiner Daten-DVD, die dem deutschen
Bundesnachrichtendienst zugespielt worden war, voraussichtlich rund 150
Österreicher auflisten dürfte.
"Rechtzeitige" Selbstanzeige schützt
Eine
Selbstanzeige bei Abgabenhinterziehung kann vor den Konsequenzen des
Finanzstrafrechtes schützen. Aber nur, wenn sie rechtzeitig erfolgt.
"Rechtzeitig" ist der Schritt nur dann, wenn das Delikt von der
österreichischen Behörde noch nicht entdeckt wurde und noch keine konkreten
Verfolgungshandlungen eingeleitet worden sind.