Im Vorjahr hat die BAWAG in ihrer Krise die Anteile an der Nationalbank abstoßen müssen - die Raiffeisen hingegen denkt nicht an einen Verkauf.
Auf die Banken steigt der Druck, sich aus dem Aktionärskreis der OeNB zurückzuziehen. Das trifft vor allem die Raiffeisen als zweitgrößten Aktionär der Nationalbank nach dem Bund. Laut ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer würde die Republik kaufen, wenn Notenbankanteile angeboten werden. Raiffeisen blockt aber vehement ab.
Unvereinbarkeit?
Ab 2008 ist die Notenbank für die Bankenaufsicht
zuständig. Das geschieht im Zug der Reform der Finanzmarktaufsicht, die
durch die BAWAG-Krise in Angriff genommen wurde. Man kann eine
Unvereinbarkeit aus dem Umstand ableiten, dass geprüfte Banken zugleich
Eigentümer der Notenbank sind und dort auch im Generalrat (Aufsichtsrat)
sitzen.
Vorwürfe nach Unvereinbarkeit werden vor allem aus dem Raiffeisensektor aber auch von Molterer zurückgewiesen.
Raiffeisen verkauft nicht
"Wir haben keine Veranlassung, die
Aktien zu verkaufen", betonten am Mittwoch Raiffeisen-Generalanwalt
Christian Konrad und RZB-Chef Walter Rothensteiner. Es gäbe "keinen Preis,
zu dem wir bereit wären zu verkaufen", ergänzte Rothensteiner. Man brauche
auch kein Geld.
Dass die BAWAG voriges Jahr ihre OeNB-Aktien an den Bund verkaufte, sei ein reiner Notverkauf gewesen. Im Übrigen sei für die Bankprüfungen auch nicht der Aufsichtsrat zuständig.
In SPÖ-Kreisen herrscht dagegen schon die Überzeugung, dass Raiffeisen aus der Notenbank raus sollte.
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Seit Monaten wird spekuliert
Seitdem der Bund im Zuge der
Rettungsaktion für die Gewerkschaftsbank BAWAG den 20-prozentigen
OeNB-Anteil von BAWAG und ÖGB aufkaufte und seither 70 Prozent der Notenbank
hält, gab es Spekulationen, dass über kurz oder lang auch die restliche
Aktionärsstruktur bereinigt werden könnte.
Die RZB hält 8,7 Prozent der OeNB-Aktien, dazu kommen weitere kleine Aktienpakete aus dem Raiffeisen-Reich.
FMA-Reform ab 2008
Noch diese Woche geht die Begutachtungsfrist
für die FMA-Reform zu Ende. Nächsten Mittwoch soll der Entwurf in den
Ministerrat, im Dezember soll er durchs Parlament, und im Jänner soll das
neues Aufsichtsrecht und die neue Organisationsstruktur in Kraft treten. In
diesem Zug gibt es auch neue Corporate-Governance-Vorschriften.
Vorgeschrieben werden soll ein "Fit-und-Proper-Test" für Bank-Aufsichtsratsvorsitzende. Außerdem dürfen Vorstände nicht mehr sofort, sondern erst nach einer zweijährigen Pause in den Aufsichtsrat wechseln dürfen. Diese Regel hat der Gesetzgeber auch aus Anlass der Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Affäre forciert.