13. Dezember 2007 17:18
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) befand am Donnerstag in Bautzen
in zwei Beschlüssen, dass Inhabern einer noch aus DDR-Zeiten stammenden
Lizenz die Vermittlung von Sportwetten - auch per Internet - nicht untersagt
werden darf.
Ehemalige DDR darf wetten
bwin stützt sich auf eine solche
Lizenz. Bedingung sei, dass die Wetter sich auf dem Gebiet der ehemaligen
DDR aufhielten. In seiner zweiten Entscheidung befand das Gericht, dass das
Verbot der direkten Vermittlung von Sportwetten in Sachsen der in Wien
ansässigen bwin über deren Lizenz in Gibraltar rechtens sei.
Ein Sprecher der deutschen bwin eK begrüßte das Urteil. Er hob hervor, dass
es das Unternehmen in seiner Interpretation stütze, dass die DDR-Lizenz sich
auch auf die Vermittlung von Wetten über das Internet erstreckt. "Das
bedeutet, dass der geplante Glücksspiel-Staatsvertrag nicht umsetzbar ist,"
sagte der Sprecher. Der Staatsvertrag sieht ein Verbot von Glücksspielen im
Internet vor und zementiert das Staatsmonopol.
Bei Anmeldung Aufenthaltsort nachweisen
Das Gericht entschied,
dass die aus der DDR-Zeit stammenden Lizenzen bis heute wirksam, ihre
Geltung aber auf die Ex-DDR begrenzt seien. bwin muss nun bei der
Vermittlung über das Internet dafür sorgen, dass jeder Interessent bei
seiner Anmeldung versichert, dass er sich in dem Gebiet aufhält. Andernfalls
dürfe kein Vertrag zustande kommen, so das Gericht.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Beschwerde der Landesregierung
gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, das ein vom sächsischen
Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot aufgehoben hatte.
Westdeutsche düfren auf bwin.com wetten
Eine Konsequenz der
Entscheidungen ist laut bwin, dass Westdeutsche nicht mehr auf der Website
bwin.de wetten dürfen. Ihnen stünde aber weiterhin das bei Sportwetten
identische Angebot von bwin.com offen, das mit einer Lizenz aus Gibraltar
operiert. Andererseits dürfe bwin.com nicht mehr in Sachsen angeboten
werden, die Entscheidung beziehe sich aber nicht auf den Rest des
Bundesgebiets.