09. April 2008 12:19
Die FFT hatte zu Jahresbeginn zwei Justizverfahren eingeleitet, um ein
Verbot von Onlinewetten auf das Tennisturnier Roland-Garros durchzusetzen.
In Frankreich herrscht nämlich noch ein Glückspielmonopol, das allerdings
von der EU-Kommission kritisiert wurde.
Ein erstes Verfahren im belgischen Liege richtet sich außer gegen bwin auch
gegen seine Mitbewerber Betfair und Ladbroke. Ein zweiter Prozess in
Frankreich betrifft die Wettanbieter Unibet und Expekt, die für das Turnier
bereits Wetten anbieten. FFF wirft ihnen die unerlaubte Verwendung des Logos
von Roland Garros zu.
Die Organisation von Wetten verschiedenster Art während des Turniers
verstärkt laut Tennisverband auch die Gefahr des Schwindels. Die
angeboetenen Wetten betreffen nämlich nicht nur den Sieger einer Begegnung,
sondern auch die Dauer derselben oder die Anzahl der Doppelfehler beim
Anschlag und ähnliches. In beiden Justizverfanren hofft der FFT, dass die
Urteilsfindung noch vor dem Beginn des Turniers am 25. Mai staffinden wird.
Die französischen Beschränkungen für ausländische Wettanbieter hatten 2006
bereits zur Verhaftung der Vorstände des börsenotierten Sportwettenanbieters
bwin in Südfrankreich geführt. Im Oktober des Vorjahres hatte Frankreich in
den Niederlanden die Verhaftung des Geschäftsführers des schwedischen
Online-Wettanbieters Unibet, Petter Nylander, veranlasst und dadurch heftige
Kritik ausgelöst.