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bwin verklagt französischen Tennisverband

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Der börsenotierte Sportwettenanbieter bwin hat eine Diffamierungsklage gegen den französischen Tennisverband angekündigt.

Die FFT hatte zu Jahresbeginn zwei Justizverfahren eingeleitet, um ein Verbot von Onlinewetten auf das Tennisturnier Roland-Garros durchzusetzen. In Frankreich herrscht nämlich noch ein Glückspielmonopol, das allerdings von der EU-Kommission kritisiert wurde.

Ein erstes Verfahren im belgischen Liege richtet sich außer gegen bwin auch gegen seine Mitbewerber Betfair und Ladbroke. Ein zweiter Prozess in Frankreich betrifft die Wettanbieter Unibet und Expekt, die für das Turnier bereits Wetten anbieten. FFF wirft ihnen die unerlaubte Verwendung des Logos von Roland Garros zu.

Die Organisation von Wetten verschiedenster Art während des Turniers verstärkt laut Tennisverband auch die Gefahr des Schwindels. Die angeboetenen Wetten betreffen nämlich nicht nur den Sieger einer Begegnung, sondern auch die Dauer derselben oder die Anzahl der Doppelfehler beim Anschlag und ähnliches. In beiden Justizverfanren hofft der FFT, dass die Urteilsfindung noch vor dem Beginn des Turniers am 25. Mai staffinden wird.

Die französischen Beschränkungen für ausländische Wettanbieter hatten 2006 bereits zur Verhaftung der Vorstände des börsenotierten Sportwettenanbieters bwin in Südfrankreich geführt. Im Oktober des Vorjahres hatte Frankreich in den Niederlanden die Verhaftung des Geschäftsführers des schwedischen Online-Wettanbieters Unibet, Petter Nylander, veranlasst und dadurch heftige Kritik ausgelöst.

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