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Deutschland und Österreich streiten über Brummis

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Der Streit zwischen Berlin und Wien über die Folgen der bedingten Lkw-Sperre auf der Autobahn 12 im Inntal wird schärfer.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will mit gezielten Kontrollen österreichischer Lkw im Grenzgebiet zunehmende Verlagerungen des österreichischen Brummi-Verkehrs über deutsche Straßen blockieren. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte damit einen Bericht von "Bild" (Donnerstagstagsausgabe). Das Bundesamt für Güterverkehr solle "in diesen Tagen" zur Prüfung gebeten werden, ob der Durchgangsverkehr anhalte, sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Nach EU-Recht dürften österreichische Lkw nur dann nach oder durch Deutschland fahren, wenn sie nicht im Herkunftsland be- und entladen, schreibt die "Bild". Der BILD-Zeitung liegt nach eigenen Angaben ein interner Vermerk aus dem Verkehrsministerium vor, aus dem indirekt hervorgehe, dass die für Jänner geplanten Kontrollen eine Retourkutsche für die Fahrverbote auf der Inntal-Autobahn sein sollen.

Bereits bei einem bilateralen Treffen im Frühjahr 2007 habe Deutschland dem Nachbarn zu verstehen gegeben, solchen Ausweichverkehr nicht mehr zu dulden, teilte das Ministerium laut dpa mit. Es sei davon auszugehen, dass seit Anfang Mai nationale österreichische Transporte verstärkt auf deutsche Straßen ausweichen. "Für Deutschland und die EU ist es nicht hinnehmbar, dass nach dem Sankt-Florians-Prinzip die Umweltbelastung auf fremdes Hoheitsgebiet verlagert wird." Das Ministerium habe deshalb im April 2008 die Länder Baden-Württemberg, Bayern und das Güterverkehrsamt gebeten, die Strecke Lindau-München-Salzburg (BAB 96 und BAB 8 im Süddeutschen Eck) verstärkt zu kontrollieren.

Hintergrund ist die von Österreich geplante zweite Stufe des sektoralen Fahrverbots im Inntal. Danach soll ab 1. Jänner 2009 auch die Beförderung von Fahrzeugen, Maschinen, Eisen, Stahl, Holz und Fliesen von dem Lkw-Fahrverbot im Inntal betroffen sein. Die EU-Kommission prüfe noch, ob sie dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen und eine einstweilige Verfügung erwirken werde, so der Ministeriumssprecher.

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