Geld

Dienstleistungs-Richtlinie beschlossen

Teilen

Die Richtlinie soll Dienstleistern helfen im EU-Ausland tätig zu werden. Sensible Bereiche wurden ausgenommen.

Nach dreijährigem Tauziehen hat das EU-Parlament in Straßburg die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit breiter Mehrheit angenommen. Die Parlamentarier haben einem Kompromissvorschlag zugestimmt, der im Wesentlichen den Vorschlägen der EU-Regierungen entsprochen hat. Die formelle Annahmen der EU-Staaten in einem der kommenden Räte gilt als sicher. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen, sie wird frühestens 2010 in Kraft treten.

Bürokratie-Abbau
Die Neuregelung soll es Dienstleistern wie Heizungsmonteuren, Fliesenlegern, Computer-Dienstleistern oder Unternehmensberatern erleichtern, im EU-Ausland tätig zu werden. Dazu soll eine Reihe von bürokratischen Hindernissen abgebaut werden.

So werden künftig die Dienstleister im EU-Ausland nur noch eine zentrale Anlaufstelle aufsuchen müssen, die sowohl die notwendigen Bescheinigungen ausstellt als auch rechtliche Information gibt. Anbieter aus dem EU-Ausland dürfen gegenüber einheimischen Dienstleistern nicht diskriminiert werden.

Lohndumping soll verhindert weden
Im langwierigen Kompromissprozess hat das Parlament das ursprünglich geplante Herkunftslandprinzip, nach dem die Dienstleister den Regelungen ihres eigenen Landes auch bei Tätigkeiten im Ausland unterworfen sind, herausmontiert. Nun kann das Land, in dem die Dienstleistung ausgeübt wird, Regeln und Lohnniveau bestimmen. Dies soll Lohndumping und Unterwandern von Sozialgesetzgebung, etwa bei Anbietern aus Ländern mit niedrigerem Lohnniveau aus Ost- und Südost-Europa, unterbinden.

Reihe von Ausnahmen
Ausgenommen von der Richtlinie sind sensible Bereiche wie Gesundheits- und Sozialdienste einschließlich der Pflege, der öffentliche Verkehr, audiovisuelle Medien sowie Lotterien und Spielcasinos. Das gleiche gilt für Bankgeschäfte, Rechtsanwälte und Notare sowie für "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse", wie Post, Wasserversorgung oder Müllabfuhr. Auch die Verbraucherschutzregeln in den einzelnen Mitgliedsländern sollen nicht angetastet werden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.