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Elsner legt Einspruch gegen Anklage ein

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Der einstige BAWAG-Chef Helmut Elsner geht auf Konfrontation zur Staatsanwaltschaft Wien. Er wird Einspruch gegen die Anklage erheben.

Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Elsner Untreue und schweren Betrug vor. Mit einer gigantischen Schadenssumme: 1,4 Mrd. Euro. Elsner - noch immer in Frankreich weilend - greift zur einzigen Waffe, die ihm derzeit zur Verfügung steht: Er bekämpft die Anklage.

Abschrift des Strafaktes fehlt
Er gibt in einem Schreiben ans Gericht mehrere Gründe an, warum er gegen die Anklageschrift Einspruch erhebt. Erstens: "Meiner Verteidigung wurde bis zum heutigen Tag (der Einspruch wurde laut "Presse" am Freitag eingebracht) noch immer keine vollständige Abschrift des Strafaktes ausgefolgt." Dies sei glatt "rechtswidrig", argumentiert Elsner, denn er habe den Einspruch innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist einbringen müssen, aber die Justiz habe ihm "die materielle Grundlage", eben Aktenteile, vorenthalten.

Vertrauliche Infos an Medien
Zweitens führt Elsner an: " Die österreichische Justizverwaltung" gebe "seit Monaten" streng vertrauliche Information an Printmedien weiter. Elsner schreibt dazu: "Maßgeblich beeinflusst durch die widerrechtliche Weitergabe von geheimen Aktenbestandteilen und mit tatkräftiger politischer Unterstützung wurde in Österreich eine geradezu hasserfüllte, (vor)verurteilungsschwangere öffentliche Stimmung gegen mich erzeugt."

Bild des Glücksspielers falsch
Den dritten Punkt schildert Elsners Anwalt Wolfgang Schubert der Zeitung folgendermaßen. Die Anklage basiere auf der unabdingbaren Annahme, dass Elsner vorsätzlich gehandelt habe. Bei den Erläuterungen der riesigen Spekulationsverluste (Elsner betraute den Banker Wolfgang Flöttl wiederholt mit hochriskanten Geschäften) werde in der Anklage das Bild vom Glücksspieler verwendet. Dies stelle einen "Gedankenfehler" dar: Ein Glücksspieler vertraue auf sein Glück, finde sich nicht mit Verlusten ab. Somit verspiele ein Glücksspieler nie vorsätzlich sein Geld, so das Argument des Juristen.

Elsner will das Verfahren gegen sich jedenfalls aufgehoben sehen: "Ich stelle den Antrag, (...) das Verfahren einzustellen", schreibt die Zeitung unter Zitat auf den Brief des Ex-BAWAG-Chefs ans Gericht. Somit ist das Oberlandesgericht Wien am Zug.

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