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EU-Verfahren gegen Österreich

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Die EU eröffnet ein Verfahren gegen Österreich im Rahmen der Glücksspielgesetze. Im Visier sind die Lizenz-Vergabe und die Werbebestimmungen.

In dem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, wegen der gesetzlichen Regeln zum Glücksspiel, geht es nach Angaben eines Kommissionssprechers entgegen ursprünglicher Angaben auch um die Ausschreibungsregeln bei Lizenzen von Casinos.

Im Falle von Ausschreibungen "bedeutet dies, das sie nicht automatisch die Casinos Austria bekommen können", sagte Oliver Drewes, Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy.

Prinzip der Nicht-Diskriminierung einhalten
Die Kommission hatte zuvor in einer Aussendung mitgeteilt, die Untersuchung betreffe nicht die Existenz von Monopolen als solche. Drewes betonte, die EU-Staaten hätten jegliche Möglichkeit für Restriktionen beim Glücksspiel. Dabei müsste aber das Prinzip der Nicht-Diskriminierung und der Verhältnismäßigkeit gelten.

Auskunft über Rechtsvorschriften
m Fall Österreichs ersucht die Kommission auch um Auskunft zu nationalen Rechtsvorschriften, die Werbung für in anderen EU-Staaten zugelassene und niedergelassene Spielbanken verbieten.

Kein Schutz für ausländische Spieler
Daneben befürchtet die Kommission, "dass die Sorgfaltspflicht der Spielbanken, die zum Schutz österreichischer Glücksspielteilnehmer vor übermäßigen Spielverlusten durch die betreffenden Rechtsvorschriften begründet wird, für ausländische Spieler nicht gilt. Eine derartige Regelung kann daher in Bezug auf den Schutz von Glücksspielteilnehmern als Empfänger von Dienstleistungen diskriminierend sein".

Verstöße gegen Dienstleistungsfreiheit
Grund für die neuen Vertragsverletzungsverfahren seien mögliche Verstöße gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Das Vorgehen der EU-Kommission berühre nicht die Liberalisierung der Märkte für Glücksspiele allgemein oder die Befugnis der Mitgliedstaaten, das öffentliche Interesse zu schützen, solange das Gemeinschaftsrecht dabei gewahrt bleibe, betonte die

Frankreich: Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
In dem eingeleiteten Verfahren gegen Frankreich kritisiert die Kommission " eine Reihe von Fragen zu bestimmten Beschränkungen von Sportwetten". Die EU-Kommission habe "Bedenken in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der von Frankreich getroffenen Maßnahmen, wodurch den in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Glücksspielveranstaltern zum Schutz der Verbraucher vor Spielsucht der Zugang zum französischen Markt für Sport- und Pferdewetten verweigert wird".

bwin-Fall
Nach der Verhaftung der beiden österreichischen bwin-Vorstände in Frankreich im September hatte die EU-Kommission bereits weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf den Gebiet der Sportwetten einschränken. Bereits im April hatte die EU-Behörde Mahnschreiben gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden gerichtet. In Österreich ist sind Sportwetten weitgehend liberalisiert.

Italien gegen Online-Wetten
Im Falle Italiens befürchtet die Kommission, dass neuere italienische Rechtsvorschriften, die den Zugang zu den Webseiten rechtmäßig zugelassener europäischer Veranstalter unterbinden, eine unverhältnismäßige Beschränkung darstellten.

Mahnbriefe aus Brüssel
Österreich, Italien und Frankreich erhalten nunmehr Mahnbriefe aus Brüssel. Die Länder haben zwei Monate Zeit, darauf zu antworten. Sollte sich die Kommission mit den Antworten nicht zufrieden geben, droht ihnen eine Klage vor dem EU-Gerichtshof.

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