Peter Hartz hat vor Gericht die gegen ihn gerichteten Untreue-Vorwürfe gestanden. Die Richterin stellte eine Bewährungsstrafe in Aussicht.
Im ersten Prozess der VW-Affäre hat der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz am Mittwoch vor dem Landgericht Braunschweig ein Geständnis abgelegt. Hartz ließ über seinen Anwalt Egon Müller aussagen, er habe den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert begünstigt. Er sei "Initiator" von Missbrauch gewesen. Auf Grund der wichtigen Rolle Volkerts habe er angeordnet, diesen "großzügig" zu behandeln. Heute bedaure er sein Fehlverhalten. Er übernehme dafür die strafrechtliche Verantwortung, sagte Hartz. Er hatte bereits in der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gestanden.
Bewährungs- und Geldstrafe
Die Vorsitzende Richterin
Gerstin Dreyer hatte zuvor für den Fall eines Geständnisses eine
Strafobergrenze von zwei Jahren Bewährungsstrafe und 360 Tagsätze Geldstrafe
in Aussicht gestellt. Gegen Hartz spreche der Schaden, der Volkswagen durch
die Sonderboni an den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert eingetreten
sei. Zu seinen Gunsten wertete die Richterin, dass Hartz nicht vorbestraft
sei, sich nicht selbst bereichert habe und im Interesse des Autoherstellers
habe handeln wollen, so die Richterin.
Hartz gesteht Untreue
Hartz räumte die ihm zur Last gelegten
Vorwürfe der Untreue und der rechtswidrigen Begünstigung des Betriebsrats
über seinen Rechtsanwalt ein. "Mein Mandant räumt die
sachverhaltlichen Themen im verlesenen Anklagesatz ein", sagte
Rechtsanwalt Egon Müller vor Gericht. Der Anwalt begründete das Verhalten
von Hartz als Arbeitsdirektor mit dem bei VW geltenden besonderen System der
Mitbestimmung.
Der Betriebsrat sei "Co-Partner" des Vorstands bei unternehmerischen Entscheidungen gewesen und habe finanziell entsprechend "ausgestattet" werden müssen. Das bei VW gelebte Mitbestimmungssystem habe aber auch Fallstricke gehabt: "Da herrsche eine Vertrauensseligkeit die - wie wir heute feststellen müssen - auch Nachteile hatte." So hätten die nötigen Kontrollen gefehlt. Ausgelöst worden seien die Bonuszahlungen an Volkert "durch die fordernde Haltung dieses Herrn selbst", betonte Müller.
Zwei Millionen Euro Sonderbonus
Die Anklage wirft dem
65-jährigen früheren Top-Manager Hartz Untreue in 44 Fällen und illegale
Begünstigung des Betriebsrats in 23 Fällen vor. Er soll Volkert binnen elf
Jahren heimlich fast zwei Mio. Euro Sonderboni zusätzlich zu seinem Gehalt
gezahlt haben, ohne dass dieser dafür Entsprechendes geleistet hätte.
Außerdem soll Hartz die Personalabteilung von VW angewiesen haben, auf Grund
eines vorgespiegelten Agenturvertrages insgesamt 400.000 Euro an die
damalige Volkert-Geliebte zu zahlen.
Demonstranten beschimpfen Hartz
Vor Prozessbeginn war Hartz vor
dem Gerichtsgebäude in einem schwarzen VW-Phaeton vorgefahren. Demonstranten
beschimpften ihn als "Arbeiterverräter" und forderten seine Bestrafung.
"Rein in den Knast", skandierten Demonstranten, unter denen auch Mitglieder
einer lokalen Arbeitslosen- und Sozialhilfeinitiative waren. Sie warfen
Hartz vor, für Sozialabbau verantwortlich zu sein. Der frühere Manager gilt
als Initiator der umstrittenen Arbeitsmarktreformen der früheren rot-grünen
Bundesregierung, die als "Hartz-Reformen" bezeichnet werden.