25. Jänner 2007 16:02
Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Das
Landgericht Braunschweig hat den früheren VW-Personalvorstand wegen Untreue
und Begünstigung eines Mitglieds des Betriebsrates zu zwei Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt. Außerdem müsse Hartz eine Geldstrafe von 360
Tagessätzen zu je 1.600 Euro zahlen, sagte die Vorsitzende Richtern Gerstin
Dreyer am Donnerstag. Das sind gemessen an den Einkünften von Hartz
umgerechnet 576.000 Euro.
Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert
Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit "gekauft".
Haft durch Geständnis abgewendet
Eine Haft hatte Hartz
bereits in der vergangenen Woche mit seinem Geständnis abgewendet. Das
Urteil war nicht anders erwartet worden. Gericht, Staatsanwaltschaft und
Verteidigung hatten sich bereits vor Prozessbeginn auf einen umstrittenen
"Deal" verständigt. Die Anklage hatte dem 65 Jahre alten Hartz Untreue in 44
Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vorgeworfen.
Der Arbeitsmarktreformer war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption,
Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess, der
bereits nach zwei Verhandlungstagen beendet wurde, ist erst der Beginn der
juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Autobauer
zutiefst erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.