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Flöttl hat keine Unterlagen über Verluste

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Der Investmentbanker will von den wahrscheinlich größten Verlusten seiner Karriere keine Aufzeichnungen aufgehoben haben.

Am Montag, dem 23. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess, wurden die beiden Verfasser eines BAWAG-Prüfberichts befragt. Die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, Elisabeth Glaser und Martin Schwarzbartl, hatten im Jahr 2006 für die Finanzmarktaufsicht einen Prüfbericht über die Geschäfte der Bank mit Investmentbanker Wolfgang Flöttl erstellt. Insbesondere durchleuchteten sie die Stiftungen in Liechtenstein.

Kein Zugang zu allen Infos
Elisabeth Glaser und Martin Schwarzbartl bezeichneten die Prüfung als schwierig. Der Prüfauftrag habe sich angesichts immer neuer Erkenntnisse laufend erweitert, außerdem hätten sie nicht Zugang zu allen Dokumenten bekommen. Die Unterlagen, die sie bekommen hätten, hätten nicht ausgereicht, um sich ein Gesamtbild von den Geschäften der BAWAG mit Flöttl zu machen.

Vier Stiftungen waren de facto eine
Es sei aber der Eindruck entstanden, dass die - rechtlich unabhängigen - Stiftungen eigentlich als eine zu betrachten waren, so Schwarzbartl. "Betriebswirtschaftlich würde ich es als eine einzige Stiftung sehen", juristisch wollte er keine Meinung äußern. Eine Beurteilung der Großveranlagungsgrenzen sei nicht Thema der Untersuchung gewesen, so der Wirtschaftsprüfer.

Vorige Woche hat ein Zeuge von der FMA ausgesagt, dass die Bank wegen Überschreitens der Großveranlagungsgrenze eine Strafe zu zahlen hatte.

Geisterbüros in New York
Bei der Einvernahme Wolfgang Flöttls in New York, an der Schwarzbartl teilgenommen hatte, schienen die Büros "überwiegend leer zu sein, in einigen war noch Betrieb. Dem Anschein nach wurden aber keine großen Tätigkeiten durchgeführt". Das auf 125 m2 geschätzte Großraumbüro habe sich in einer der teuersten Gegenden befunden, in der Lexington Avenue in Manhattan.

Akteneinsicht zu kurz
Bei einem Treffen mit Flöttl und dem Staatsanwalt in Bratislava sind Elisabeth Glaser zwar Unterlagen vorgelegt worden. Sie habe aber keine Möglichkeit gehabt, berufsübliche Prüfungen der Dokumente anzustellen oder Aufzeichnungen anzufertigen.

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Flöttl hat keine Belege mehr
Der Investmentbanker erklärte, für die Verlustgeschäfte von 1998 bis 2000 keine Unterlagen aufbewahrt zu haben,"ich bin auch nicht verpflichtet, sie aufzuheben", so der Angeklagte. Die Unterlagen habe er der Firma Arthur Andersen für Verlustbestätigungen übermittelt. Diese Wirtschaftsprüfungskanzlei ist allerdings durch die Verwicklung in den Enron-Konkurs verurteilt und zerschlagen worden.

Selbst aufgehoben habe er die Unterlagen nicht, weil er sein Büro auf Bermuda im Jahr 2000 geschlossen habe und auf Bermuda ohnehin keine Steuerpflicht herrsche. Außerdem könnten die Deals bei seinen Partnern, wie der Investmentbank Morgan Stanley, zurückverfolgt werden, verteidigte sich Flöttl.

"Man kann sie suchen"
Die Behauptung, es gebe keine Unterlagen, sei "Quatsch", es gebe "4.000 Unterlagen", wehrte sich Flöttl. Es seien Unterlagen über alle Geschäfte vorhanden, "nur nicht für die Dollar-Yen-Optionen", aber: "Man kann sie suchen" - bei Arthur Andersen oder Morgan Stanley.

Elsner wollte keine Belege
Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hatte auch nicht auf Abrechnungen bestanden. Er habe "keinen Zweifel" gehabt, dass Flöttl vereinbarungsgemäß investiert habe, so Elsner: "Wir hatten keinen Grund für Misstrauen zum damaligen Zeitpunkt".

Auftragsgemäß?
Laut Flöttl war die Strategie von der BAWAG vorgegeben, er habe in den fallenden Yen investieren müssen. Er habe 1999 klar im Auftrag der BAWAG gehandelt. Die Zeugin Elisabeth Glaser war der Ansicht, Flöttl hätte sehr wohl das von der BAWAG übertragene Geld auch so disponieren können, dass es zu keinem Totalverlust gekommen wäre.

Keine Beschlagnahme der Unterlagen
Sichergestellt wurden die Akten jedenfalls nicht. Warum bei Flöttl keine Beschlagnahmung von Dokumenten durchgeführt wurde, das hätten die Behörden ihnen nicht erklärt, sagte Schwarzbartl. Er habe dann in der FMA angeregt, "dass wir gerne weitere Unterlagen hätten", aber "uns wurde nichts zur Verfügung gestellt".

Keine Bereicherung der Vorstände
Persönliche Bereicherung von BAWAG-Vorständen schloss der Wirtschaftsprüfer dezidiert aus: "Kickback-Zahlungen hat es nicht gegeben, daher auch keine persönliche Bereicherung". Ob es zu Kickback-Zahlungen bei den Gesellschaften von Flöttl gekommen sei, könne er nicht sagen.

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