Der Spekulant will den Ex-Kanzler auf Druck Elsners engagiert haben. Elsner bestreitet. Der Prozess verzögert sich mindestens bis Jänner.
Der BAWAG-Prozess wird in Folge eines Gutachterwechsels mindestens bis Jänner 2008 dauern. Der Sachverständige für das Handelsverhalten von Wolfgang Flöttl, Christian Imo, ist nach einem Ablehnungsantrag der Flöttl-Verteidiger am Montag vom Gericht abbestellt worden. Das Schöffengericht ernannte den Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner zum neuen Gutachter, er soll sein Gutachten bis 15. Jänner 2008 erstellen.
Berater Vranitzky als Zeuge
Am 31. Verhandlungstag ist der
ehemalige SPÖ-Bundeskanzler Franz Vranitzky als Zeuge aufgetreten. Wie schon
im Banken-Untersuchungsausschuss hat er auch am Wiener Landesgericht
ausgesagt, er habe den angeklagten Investmentbanker Wolfgang Flöttl im Jahr
1999 zur Einführung des Euro beraten und dafür von ihm 1 Million Schilling
(72.673 Euro) als Honorar erhalten.
Telefonische Information
Die Initiative sei von Flöttl
ausgegangen. Der Beratungsgegenstand sei ihm damals plausibel erschienen,
die Beratung sei durch mehrere Telefonate mit Flöttl im ersten Halbjahr 1999
erfolgt, sagte Vranitzky. Sie dürften wohl acht bis zehn Mal miteinander
telefoniert haben.
Damals habe er keine öffentliche Funktion mehr gehabt, aber gute politische Kontakte. Von den großen Verlusten der BAWAG im Herbst 1998 habe er erst viel später aus den Medien erfahren.
Flöttl wollte keine Beratung
Der Spekulant dagegen
erklärte, er habe sich nie vom früheren Kanzler distanziert. "Ich
habe mich niemals beim Bundeskanzler beschwert, dass ich keine Leistung
bekommen habe", erklärte Flöttl heute. "Ich habe niemals
von Parteienfinanzierung gesprochen", betonte er. Nur sei die Beratung
für seine Geschäfte nicht nötig gewesen, weil er sich auf Asien konzentriert
hatte.
Den Beratungsvertrag mit Vranitzky habe er überhaupt nur geschlossen, weil ihn der mitangeklagte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner "unter Druck" gesetzt habe. Er sei von der BAWAG damals nach den großen Verlusten im Oktober 1998 wirtschaftlich abhängig gewesen.
Die Million Schilling für das Honorar für Vranitzky habe er aus seinen eigenen Finanzen bezahlt, nicht aus BAWAG-Mitteln. Obwohl er den Großteil seines Vermögens der BAWAG überschrieben hatte, sei er ja nicht mittellos gewesen.
Flöttl sagte früher etwas anderes
Bei seiner
Einvernahme vor dem Prozess hatte der Spekulant gesagt: "Im November
1998 rief mich Elsner an, ich sollte an Vranitzky eine Überweisung von einer
Million Schilling geben, dies wurde begründet, dass Vranitzky ein wichtiger
Mann war, dass die BAWAG auch eine politische Verantwortung hatte und dass
man Vranitzky für seine Tätigkeit unterstützen muss, da gäbe es vertragliche
Verpflichtungen".
Auf die Nachfrage durch die Richterin meinte Flöttl am Montag, dazu müsse sie Elsner befragen.
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Der Ex-Banker wies die Angaben Flöttls als "kompletten Humbug" zurück. Die Beratung durch Vranitzky habe mit ihm absolut nichts zu tun, "Ich bin nicht der Manager vom Dr. Vranitzky", sagte Elsner. Er habe vom Beratervertrag nicht einmal gewusst.
Tumpel-Gugerell bestreitet Einflussnahme
Die frühere
Vizegouverneurin der Nationalbank Gertrude Tumpel-Gugerell sagte aus, es
habe im Herbst 2000, kurz vor Beginn der kritischen Prüfung der BAWAG durch
die OeNB, ganz sicher keine Gespräche mit Elsner gegeben. Auch Elsner
wiederholte, er habe mit Tumpel-Gugerell keine Gespräche über diese Prüfung
geführt. Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner hatte ausgesagt, Elsner hätte
sie in Sachen Prüfung beeinflussen wollen.
Tumpel-Gugerell betonte mehrmals, sie habe auf den Prüfbericht keinen Einfluss genommen.
Treffen stand im Kalender
Die Richterin konfrontierte Elsner mit
Eintragungen in seinem Terminkalender. Demnach war für den 13. November 2000
ein Treffen mit Tumpel-Gugerell vorgesehen. Ob der Termin auch stattgefunden
habe, könne er nicht sagen, so Elsner heute. Für den 11. Oktober 2000
scheint auch ein Gespräch mit OeNB-Gouverneur Klaus Liebscher auf. Auch hier
könne er nicht sagen, ob es dazu gekommen sei.
Ebenfalls am Montagnachmittag wird der Senat seine Entscheidung über den Gutachter Christian Imo bekanntgeben. Imo wird von den Verteidigern Flöttls Befangenheit vorgeworfen.