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Flöttl und Elsner im Clinch wegen Vranitzky

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Der Spekulant will den Ex-Kanzler auf Druck Elsners engagiert haben. Elsner bestreitet. Der Prozess verzögert sich mindestens bis Jänner.

Der BAWAG-Prozess wird in Folge eines Gutachterwechsels mindestens bis Jänner 2008 dauern. Der Sachverständige für das Handelsverhalten von Wolfgang Flöttl, Christian Imo, ist nach einem Ablehnungsantrag der Flöttl-Verteidiger am Montag vom Gericht abbestellt worden. Das Schöffengericht ernannte den Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner zum neuen Gutachter, er soll sein Gutachten bis 15. Jänner 2008 erstellen.

Berater Vranitzky als Zeuge
Am 31. Verhandlungstag ist der ehemalige SPÖ-Bundeskanzler Franz Vranitzky als Zeuge aufgetreten. Wie schon im Banken-Untersuchungsausschuss hat er auch am Wiener Landesgericht ausgesagt, er habe den angeklagten Investmentbanker Wolfgang Flöttl im Jahr 1999 zur Einführung des Euro beraten und dafür von ihm 1 Million Schilling (72.673 Euro) als Honorar erhalten.

Telefonische Information
Die Initiative sei von Flöttl ausgegangen. Der Beratungsgegenstand sei ihm damals plausibel erschienen, die Beratung sei durch mehrere Telefonate mit Flöttl im ersten Halbjahr 1999 erfolgt, sagte Vranitzky. Sie dürften wohl acht bis zehn Mal miteinander telefoniert haben.

Damals habe er keine öffentliche Funktion mehr gehabt, aber gute politische Kontakte. Von den großen Verlusten der BAWAG im Herbst 1998 habe er erst viel später aus den Medien erfahren.

Flöttl wollte keine Beratung
Der Spekulant dagegen erklärte, er habe sich nie vom früheren Kanzler distanziert. "Ich habe mich niemals beim Bundeskanzler beschwert, dass ich keine Leistung bekommen habe", erklärte Flöttl heute. "Ich habe niemals von Parteienfinanzierung gesprochen", betonte er. Nur sei die Beratung für seine Geschäfte nicht nötig gewesen, weil er sich auf Asien konzentriert hatte.

Den Beratungsvertrag mit Vranitzky habe er überhaupt nur geschlossen, weil ihn der mitangeklagte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner "unter Druck" gesetzt habe. Er sei von der BAWAG damals nach den großen Verlusten im Oktober 1998 wirtschaftlich abhängig gewesen.

Die Million Schilling für das Honorar für Vranitzky habe er aus seinen eigenen Finanzen bezahlt, nicht aus BAWAG-Mitteln. Obwohl er den Großteil seines Vermögens der BAWAG überschrieben hatte, sei er ja nicht mittellos gewesen.

Flöttl sagte früher etwas anderes
Bei seiner Einvernahme vor dem Prozess hatte der Spekulant gesagt: "Im November 1998 rief mich Elsner an, ich sollte an Vranitzky eine Überweisung von einer Million Schilling geben, dies wurde begründet, dass Vranitzky ein wichtiger Mann war, dass die BAWAG auch eine politische Verantwortung hatte und dass man Vranitzky für seine Tätigkeit unterstützen muss, da gäbe es vertragliche Verpflichtungen".

Auf die Nachfrage durch die Richterin meinte Flöttl am Montag, dazu müsse sie Elsner befragen.

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Der Ex-Banker wies die Angaben Flöttls als "kompletten Humbug" zurück. Die Beratung durch Vranitzky habe mit ihm absolut nichts zu tun, "Ich bin nicht der Manager vom Dr. Vranitzky", sagte Elsner. Er habe vom Beratervertrag nicht einmal gewusst.

Tumpel-Gugerell bestreitet Einflussnahme
Die frühere Vizegouverneurin der Nationalbank Gertrude Tumpel-Gugerell sagte aus, es habe im Herbst 2000, kurz vor Beginn der kritischen Prüfung der BAWAG durch die OeNB, ganz sicher keine Gespräche mit Elsner gegeben. Auch Elsner wiederholte, er habe mit Tumpel-Gugerell keine Gespräche über diese Prüfung geführt. Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner hatte ausgesagt, Elsner hätte sie in Sachen Prüfung beeinflussen wollen.

Tumpel-Gugerell betonte mehrmals, sie habe auf den Prüfbericht keinen Einfluss genommen.

Treffen stand im Kalender
Die Richterin konfrontierte Elsner mit Eintragungen in seinem Terminkalender. Demnach war für den 13. November 2000 ein Treffen mit Tumpel-Gugerell vorgesehen. Ob der Termin auch stattgefunden habe, könne er nicht sagen, so Elsner heute. Für den 11. Oktober 2000 scheint auch ein Gespräch mit OeNB-Gouverneur Klaus Liebscher auf. Auch hier könne er nicht sagen, ob es dazu gekommen sei.

Ebenfalls am Montagnachmittag wird der Senat seine Entscheidung über den Gutachter Christian Imo bekanntgeben. Imo wird von den Verteidigern Flöttls Befangenheit vorgeworfen.

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