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Frankfurter Tabelle

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Die „Frankfurter Tabelle“ sagt Ihnen wie viel Prozent des Reisepreises Sie als Pauschalreisender für einen bestimmten Mangel vom Veranstalter zurück verlangen können.

Die „Frankfurter Tabelle“ ist für die Gerichte nicht verbindlich. Je nach Fall können die angegebenen Prozentsätze auch über- oder unterschritten werden. Trotzdem kann die „Frankfurter Tabelle“ als Richtschnur angesehen werden.

Wie ist die Tabelle zu benutzen?
Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf den gesamten Reisepreis, also inklusive der Transportkosten.

Die Höhe der Rückerstattung richtet sich bei Rahmensätzen – zum Beispiel 10 bis 20 Prozent - nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des Betroffenen (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit). Ebenso berechtigen geringfügige Unannehmlichkeiten nicht zu einer etwaigen Rückerstattung oder Preisreduktion.

Bestand ein erheblicher Mangel nur zeitweise, müssen Sie den Betrag auf die tatsächliche Dauer der Beeinträchtigung umrechnen. Auch in der Tabelle nicht erwähnte Mängel können zu einer Preisreduktion führen.

Addition von Prozentsätzen
Wenn mehrere Mängel die Reise trüben können Sie die betreffenden Prozentsätze innerhalb gewisser Grenzen addieren. Die addierten Prozentsätze dürfen die folgenden Grenzen nicht übersteigen:

bei Unterkunft mit Vollpension

Gruppe 1

50 Prozent

Gruppe 2

50 Prozent

Gruppe 3

30 Prozent

Gruppe 4

20 Prozent

bei Unterkunft mit Halbpension

Gruppe 1

62,5 Prozent

Gruppe 2

37,5 Prozent

Gruppe 3

30 Prozent

Gruppe 4

20 Prozent

bei Unterkunft mit Frühstück

Gruppe 1

83,3 Prozent

Gruppe 2

16,7 Prozent

Gruppe 3

30 Prozent

Gruppe 4

20 Prozent

nur Unterkunft (ohne Verpflegung)

Gruppe 1

100 Prozent

Gruppe 2

0 Prozent

Gruppe 3

30 Prozent

Gruppe 4

20 Prozent

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