08. April 2008 13:34
Obwohl viele Betriebe ihre Arbeitszeiten verlängerten, erhalten die
Mitarbeiter nur in 37 Prozent der Unternehmen einen vollständigen und in
16,6 Prozent einen teilweisen Lohnausgleich, wie aus einer am Dienstag
veröffentlichten Betriebsräte-Befragung des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung
hervorgeht. Etwas günstiger sieht es demnach bei Arbeitszeitverkürzungen
aus: Hier zahlten zwei Drittel der Betriebe einen Ausgleich.
"Indirekte Lohnsenkungen"
Eine Arbeitszeitverlängerung
zu vereinbaren, sei für Arbeitgeber sehr attraktiv, erklärte WSI-Leiter
Hartmut Seifert. Es handle sich dabei nicht um Überstunden, für die
Zuschläge gezahlt werden müssten, sondern um längere "normale"
Arbeitszeiten. Das spare Kosten. "Die Arbeitszeit wird zunehmend zum
Einfallstor für indirekte Lohnsenkungen", kritisierte Seifert: "Würde
hingegen die tatsächlich geleistete Arbeitszeit voll bezahlt, würden die
Einkommen nicht unbeträchtlich steigen."
Mehr Verlängerungen, weniger Senkungen
Der Studie zufolge
haben gut ein Viertel der befragten Unternehmen nach Angaben der
Betriebsräte zwischen Anfang 2005 und Herbst 2007 die Arbeitszeiten
verlängert, deutlich mehr als in den beiden Jahren zuvor, als noch in 15,5
Prozent der Betriebe länger gearbeitet wurde. Parallel sank der Anteil der
Betriebe mit einer Arbeitszeitverkürzung von fast zwölf auf knapp acht
Prozent. Für die Untersuchung befragte das WSI rund 2.000 Betriebsräte. Nach
Angaben der Stiftung ist die Studie repräsentativ für alle Betriebe mit mehr
als 20 Beschäftigten und Betriebsrat. Diese Unternehmen beschäftigen in
Deutschland rund zwölf Mio. Menschen.