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Meinl Bank kritisiert Hausdurchsuchung

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Als "sachlich nicht nachvollziehbar" bezeichnet die Meinl Bank die am Mittwoch stattgefundenen Hausdurchsuchungen.

Der Grund dafür könne nur sein, "die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft medienwirksam zu präsentieren", kritisiert die Bank in einer Aussendung.

Alle Fakten seit einem Jahr am Tisch
Bereits seit eineinhalb Jahren werde in der fraglichen Angelegenheit - dem umstrittenen Zertifikat-Rückkäufen bei der ehemaligen Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL), ermittelt. Die Meinl Bank habe stets mit allen Behörden in vollem Umfang kooperiert. "Dass zum jetzigen Zeitpunkt ohne Vorliegen neuer Fakten eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, kann daher keine sachlichen Gründe haben", so das Institut.

Untermauert werde dies durch die Tatsache, dass seit nunmehr einem Jahr der Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vorliege, in dem sämtliche Transaktionen zwischen Meinl Bank und Meinl European Land (MEL) sowie Meinl International Airports (MAI) und Meinl International Power (MIP) detailliert untersucht wurden. "Sämtliche die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betreffenden Fakten sind den Behörden somit seit einem Jahr vollinhaltlich bekannt", so die Bank.

Weiterhin volle Kooperation mit Behörden
Darüber hinaus gebe es zahlreiche Ermittlungen und Berichte der Finanzmarktaufsicht (FMA), die ebenfalls seit mindestens einem Jahr aktenkundig seien. Bisher habe es auch keine Einvernahmen der betroffenen Personen gegeben. Vielmehr sei ein Sachverständiger bestellt worden. Weitere Verfahrensschritte seien von der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen des Gutachtens angekündigt worden.

Die Meinl Bank betont, dass sie stets gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften gehandelt habe und insbesondere auch der nun inkriminierte Rückerwerb von MEL-Zertifikaten im Vorfeld mit der FMA erörtert worden sei. Ebenso seien sämtliche Transaktionen mit MEL-Zertifikaten tagesaktuell, wie vom WAG gefordert, der FMA gemeldet worden. Weiters habe der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in einem rechtskräftigen Erkenntnis erst jüngst bestätigt, dass MEL keine Veröffentlichungspflicht bezüglich des Rückerwerbs eigene Zertifikate getroffen habe, so die Bank.

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