Geld

Obst-Rechnung beim BAWAG-Prozess

Teilen

Mit einer anschaulichen Erklärung für die verlustreichen BAWAG-Geschäfte sorgte der angeklagte Ex-BAWAG-Vorstand Schwarzecker für Heiterkeit.

Die von 1995 bis 1998 gewährten BAWAG-Kredite an Flöttl sollten mit 20 Prozent von Flöttl gestelltem Eigenkapital unterlegt sein, also "wie wenn Sie einen roten Apfel haben und vier grüne", erläuterte Schwarzecker bei seiner Befragung dem verdutzten Gutachter Fritz Kleiner.

Roter Apfel steht für Sicherheit
Die grünen Äpfel stünden für den Kredit der BAWAG, der rote Apfel für die Sicherheit, die durch Flöttls Eigenkapital gestellt werde, erklärte Schwarzecker: "Wenn jetzt durch die Geschäfte der rote Apfel verlustig geht, dann hat Flöttl den roten Apfel zu ersetzen". Wenn der rote Apfel nun verbraucht sei, dann müssten ja die vier grünen noch in der Speisekammer liegen, folgte Kleiner dem Beispiel. "Dass er die grünen Äpfel verfressen kann, das war nicht vereinbart", erläuterte Schwarzecker.

"Wo ist denn gestanden, dass er nicht alles zu einem Apfelstrudel verarbeiten kann?" schaltete sich Richterin Claudia Bandion-Ortner - zum Gaudium der Zuhörer - mit einem kulinarischen Vergleich ein. "Wenn plötzlich das gesamte Geld weg ist, muss ich mich fragen, was hat er eigentlich gemacht", gab Schwarzecker seinem Zweifel an den Fähigkeiten Flöttls Ausdruck.

Kleiner befragte am Donnerstag der Reihe nach und in getrennter Vernehmung alle neun Angeklagten zu ihrer Einschätzung der Natur der Geschäfte der Bank mit Flöttl. Die Investments von 1995 bis 1998 waren so gebildet, dass Flöttl in drei Arbitrage-Gesellschaften 20 Prozent Eigenkapital stellen sollte, und zwar zusätzlich zum BAWAG-Kapital in Höhe von insgesamt 550 Millionen US-Dollar. Im Oktober 1998 ging jedoch laut Flöttl das gesamte Kapital durch eine fehlgegangene Spekulation in Yen verloren - sowohl das von ihm gestellte Eigenkapital (roter Apfel) als auch das BAWAG-Kapital (grüne Äpfel).

Flöttl widerspricht Büttner
Laut Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner habe es sich beim "roten Apfel", also dem von Flöttl zu stellenden Eigenkapital, um einen "Risikopolster" gehandelt. "Der erste Verlust geht zulasten des roten Apfels, dann kommen die grünen dran", erklärte Büttner. Für Flöttl habe aber laut den Verträgen die Verpflichtung bestanden, das Kapital so aufzustocken, dass immer eine 120-prozentige Besicherung vorhanden sei.

Flöttl widersprach Büttners Ausführungen entschieden und bezeichnete sie als "falsch". Büttner betonte heute erneut, dass er erst im Mai 1996 in den BAWAG-Vorstand eingetreten sei und in die Wiederaufnahme der Geschäfte mit Flöttl im Jahr 1995 bzw. in die Vertragsgestaltung daher nicht involviert gewesen sei.

Im Laufe der Verhandlung tauchten dann plötzlich fünf grüne und ein roter Apfel am Tisch von Staatsanwalt Georg Krakow und Gutachter Fritz Kleiner auf - die bei der weiteren Befragung der Angeklagten ein anschauliches Beispiel bildete. Aus den von Schwarzecker genannten vier Äpfeln wurden fünf, weil die 20 Prozent Flöttl-Eigenkapital folglich zusätzlich zu den 100 Prozent BAWAG-Kapital dazukamen. Den roten Apfel - Symbol für Flöttls Eigenkapital - habe er schon Flöttl versprochen, scherzte der Staatsanwalt.

Befangenheitsantrag abgelehnt
Einige Verteidiger stellten am Nachmittag einen Antrag auf Befangenheit gegen Gutachter Kleiner. Der Grund: Kleiner hatte zum - offenbar über eine Äußerung von ihm - lachenden Ex-Banker Elsner gesagt: "Wir werden schon sehen, wer zuletzt lacht". Das Gericht lehnte den Antrag aber ab.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.