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Rekordstrafe gegen Europay

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Der OGH erhöht die Europay-Kartellbuße auf 7 Mio. Das ist die höchste in Österreich verhängte Kartell-Strafe

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat als Kartellobergericht die Kartellstrafe gegen Europay Austria - heute "PayLife" - von 5 auf 7 Mio. Euro angehoben. Europay Austria habe durch Bestimmungen des "Bankomatvertrages" von 1998 bis 2004 gegen das Kartellverbot und gegen das Verbot des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen, befand der OGH. Das Höchstgericht erhöhte die im Dezember 2006 ausgesprochene Kartellbuße von 5 auf nunmehr 7 Mio. Euro, das ist die höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe.

PayLife geht nicht zum Europäischen Höchstgericht
Die Bankomat-Betreiberin PayLife - vormals Europay - nimmt das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) "mit Bedauern zur Kenntnis". Das Unternehmen werde auf den Gang ans Europäische Höchstgericht verzichten, sagte PayLife-Geschäftsführer Peter Neubauer am Montagabend zur APA. Das Unternehmen habe bis zuletzt eine andere Rechtsmeinung eingenommen, "wir haben geglaubt, gute Argumente zu haben", sagte Neubauer. Die Höhe der Kartellstrafe - das Bußgeld ist mit 7 Mio. Euro die höchste in Österreich je verhängte Kartellstrafe - sei "schmerzlich", man habe den Großteil davon jedoch bereits zurückgestellt. Der Missstand sei längst behoben, "jetzt blicken wir nach vorne", so Neubauer.

"Sehr schwere Wettbewerbsverstöße"
Der Abschluss des Bankomatvertrags mit praktisch allen österreichischen Banken habe "sehr schwere Wettbewerbsverstöße" dargestellt, das Gericht sprach von Maßnahmen im "hard-core"-Bereich. Die von Europay Austria fixierte "Gebühr" für Mitbewerber sei geeignet gewesen, Wettbewerb auf dem Markt für Debitkarten (Acquiring) zu beschränken und den Markt gegen Wettbewerber abzuschotten. Die rechtswidrig erzielte Bereicherung bezifferte das Kartellobergericht allein für das Jahr 2003 mit rund 41 Mio. Euro. Der Bankomatvertrag regelte den Einsatz der Bankomatkarte/Debitkarte "Maestro" bei Händlern an der Händlerkassa (POS-Terminal).

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In erster Instanz hatte das Kartellgericht im Dezember 2006 über Europay eine Geldbuße von 5 Mio. Euro verhängt, das war bereits damals die höchste bisher in Österreich verhängte Kartell-Geldbuße. Der im Justizministerium eingerichtete Bundeskartellanwalt Alfred Mair erhob Rekurs betreffend der Höhe der Geldbuße, dem sich auch die Bundeswettbewerbsbehörde anschloss. Nach Ansicht der beiden Wettbewerbsbehörden war dem Unternehmen nämlich ein deutlich höherer Gewinn aus den zur Last gelegten kartellrechtswidrigen Praktiken zugeflossen, der jedenfalls eine höhere Geldbuße rechtfertige.

Geldbuße wegen großen Gewinns erhöht
Europay habe durch die - mittlerweile abgestellten - Zuwiderhandlungen "allein in zwölf Monaten einen widerrechtlichen Gewinn von - geschätzt - zumindest sieben Millionen Euro" erzielt, weshalb mit der vom Kartellgericht ursprünglich bemessenen Geldbuße nicht das Auslangen gefunden werden könne, heißt es in der knapp 70 Seiten langen Urteilsbegründung des OGH.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) begrüßt das Urteil, ebenso der im Justizministerium eingerichtete Kartellanwalt Alfred Mair. BWB-Sprecher Stefan Keznickl spricht von einer "ausgewogenen Entscheidung", die eine gute Basis für die weitere Arbeit der Kartellbehörden zum Schutz des Wettbewerbes bilde. Preisabsprachen seien besonders schwere Verstöße im Kartellrecht, weil sie den Wettbewerb empfindlich störten und Verbraucher sowie Unternehmen schädigten.

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