Geld

Republik wegen Amtshaftung verurteilt

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Im Fall des bankrotten Finanzdienstleisters AMIS hat die Finanzmarktaufsicht ihre Prüfpflichten nicht gehörig erfüllt. Tausende Anleger verloren Millionen.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat in einem 106-seitigen Urteil die Republik Österreich in erster Instanz verurteilt, als Rechtsträger der Finanzmarktaufsicht gegenüber den AMIS-Kunden für den Schaden zu haften, wenn sie keine Befriedigung im Konkursverfahren oder über die Anlegerentschädigungseinrichtung erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Keine FMA-Verstöße
De facto sind die mutmaßlichen Fehler nicht in der Finanzmarktaufsicht geschehen, die erst später gegründet wurde, sondern in der Bundeswertpapierbehörde, dem Vorgängeramt. Auf diese Feststellung legt die FMA wert. Die "unzureichenden Maßnahmen" datieren aus den Jahren 1999 und 2000, so ein FMA-Sprecher.

Republik zur Kasse gebeten
Nachdem aufgrund des derzeitigen Vermögensstandes mit keiner Konkursquote zu rechnen sei und auch die Anlegerentschädigung keine Zahlungen leiste, ist damit zu rechnen, dass die Republik Österreich für die Schäden der AMIS-Kunden aufzukommen habe, meinen die Rechtsvertreter der Geschädigten.

Republik beruft
Die Finanzprokuratur wird gegen das AMIS-Urteil um mutmaßliche Verfehlungen der Bundeswertpapieraufsicht Rekurs einlegen. Allerdings sind auch Vergleichsgespräche zwischen AMIS-Geschädigten und der Republik möglich.

16.000 Kunden um 62 Mio geschädigt
Die Manager des Finanzdienstleisters AMIS stehen ab Montag in Wien vor Gericht. Über 16.000 Kunden in Österreich und Deutschland sollen um insgesamt 62 Millionen Euro gebracht worden sein. Die Verteidiger der Hauptangeklagten haben schon umfassende Geständnisse ihrer Mandanten angekündigt.

Demnach wollen sich die AMIS-Gründer Dietmar Böhmer (36) und Harald Loidl (47) der Untreue und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig bekennen. Strafdrohung: Bis zu zehn Jahre Haft. Die beiden sollen von 1999 bis Sommer 2005 16.703 Kundendepots abgeräumt haben.

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