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Richterin verwarnt Elsner

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Im BAWAG-Prozess herrschten am Donnerstag raue Töne, Elsner wurde gar mit dem Rausschmiss gedroht. Die Rolle der Pariser Anwälte blieb umstritten.

Besonders zwischen Wolfgang Schubert, Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, und Staatsanwalt Georg Krakow sprühten die Funken. Richterin Claudia Bandion-Ortner versuchte die Gemüter zu beruhigen und appellierte an alle: "Ich würde allgemein um einen besseren Ton ersuchen".

Schließlich kam es zu einem Eklat: Nach scharfer Kritik Elsners am Staatsanwalt wurde der Ex-BAWAG-Chef von der Richterin verwarnt und ihm die Entfernung aus dem Gerichtssaal angedroht.

Fragen zum x-ten Mal gestellt
Zu der Auseinandersetzung kam es im Zuge der Abarbeitung der Fragen an Gutachter Fritz Kleiner: Krakow nahm zu den von Schubert vorgelegten Fragen einzeln Stellung. Einige der Fragen gehörten in ein "Privatissimum für Wirtschaftsstatistik" und hätten im Verfahren nichts verloren, andere Fragen seien schon zum x-ten Mal gestellt worden, sprach sich Krakow für die Ablehnung zahlreicher Fragen durch den Senat aus. In einer Replik verteidigte Schubert seine Fragen und zitierte aus der Strafprozessordnung, wonach Staatsanwälte die zur Belastung und zur Entlastung führenden Umstände beachten müssten.

"Ich verwarne Sie!"
Elsner attackierte daraufhin den Staatsanwalt und warf ihm vor, parteilich für den mitangeklagten Wolfgang Flöttl aufzutreten. Es hagelte schwere persönliche Vorwürfe gegenüber Krakow. Der Staatsanwalt sei "von krankhaftem Ehrgeiz besessen" und "hoffentlich eine singuläre Erscheinung unter den Staatsanwälten", attackierte der Angeklagte den Ankläger. Außerdem ortete er Bösartigkeit beim Staatsanwalt.

Staatsanwalt Krakow wies einen weiteren Vorwurf Elsners, er würde die Verteidigung von Wolfgang Flöttl übernehmen, zurück. Durch das Objektivititätsgebot sei er geradezu verpflichtet, auch für Angeklagte möglicherweise entlastende Umstände aufzugreifen, erläuterte er nach der Sitzung.

"Herr Elsner, jetzt verwarne ich Sie ausdrücklich, wenn Sie noch einmal unqualifizierte Vorwürfe gegenüber dem Staatsanwalt machen, dann sind Sie draußen!" rügte die Richterin den Ex-BAWAG-Chef.

Eklat schon im Februar
Im Februar war es zu einem ähnlichen Eklat um Elsner gekommen. Damals hatte er die Richterin selber attackiert und mehrmals mit den Worten "So kann's nicht gehen, Frau Rat" zurechtgewiesen. "Während Sie abgetanzt haben, habe ich hart gearbeitet", warf Elsner der Richterin vor. Auch bei diesem Verbalangriff stand Elsner kurz vor einer Ordnungsstrafe - einem Verweis aus dem Gerichtssaal.

Elsner beschwert sich über Motten in Decke
Erst am Mittwoch war Elsner unangenehm aufgefallen, weil er sich über Motten in seiner Decke beschwert hatte und über Blödheiten im Gutachten maulte..

Rolle der internationalen Anwälte umstritten
In weiterer Folge wurde über die Rolle der internationalen Anwaltskanzlei Anwaltskanzlei Willkie, Farr & Gallagher gesprochen. In dieser Anwaltskanzlei in Paris wurden nach den ersten großen Verlusten vom Herbst 1998 die Verträge im Zusammenhang mit den liechtensteinischen Stiftungen zur Verschleierung der Verluste unterzeichnet. Schubert beantragte, Mitarbeiter der Anwaltskanzlei als Zeugen zu laden.

Bei der Frage, wessen Interessen die Anwälte überhaupt vertraten, kam es wieder einmal zwischen Elsner und Flöttl zu widersprüchlichen Angaben. Elsner betonte, dass die Kanzlei Willkie Farr & Gallagher sowohl für die BAWAG als auch für Flöttl tätig gewesen sei, während Flöttl die Kanzlei als "seine Anwälte" bezeichnete. Hätte die Kanzlei bei der Vertragserrichtung nur die Interessen Flöttls vertreten, wäre dies der damaligen BAWAG-Führung wohl als Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen.

Flöttl mit Brief seiner Vaters konfrontiert
Elsners Anwalt Schubert konfrontierte dann Flöttl jun. mit einem Brief seines Vaters, Walter Flöttl, Vorgänger Elsners an der Bankspitze. Flöttl sen. hatte in der Stellungnahme der BAWAG an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) 1994 erläutert, dass in die Verträge mit Flöttl jun. (Karibik 1-Geschäfte) die Einbindung der BAWAG-Rechtsabteilung deswegen nicht passiert sei, weil man sich "einvernehmlich" der international renommierten Anwaltskanzlei Willkie Farr & Gallagher bedient habe. Die nun Elsner vorgehaltene Vorgangsweise sei also bereits unter seinem Vorgänger genauso geschehen.

Eine Zeugenaussage der Anwälte von Willkie Farr & Gallagher im BAWAG-Prozess scheint aber unwahrscheinlich. Die Kanzlei hat bereits kundgetan, man werde das Entschlagungsrecht, das Rechtsanwälten zusteht, ausüben.

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