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Sparda-Bank - Unzulässige Klauseln

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Schweizer-Franken-Kredite mit unzulässigen Klauseln. Urteil des Landesgerichts Klagenfurt.

Gegen die Sparda-Bank ist im Fall von vier vertragswidrigen Klauseln bei der Vergabe von Schweizer Franken-Krediten vom Landesgericht Klagenfurt ein Urteil ausgesprochen worden. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden als unzulässig erklärt, deren weitere Verwendung der Bank untersagt, teilte die Arbeiterkammer (AK) Tirol mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl sieht sich bestätigt: Konsumentenschützer der AK Tirol hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingung der Sparda-Bank überprüft und der VKI hatte im Auftrag der AK Tirol Klage eingebracht.

"Banken dürfen erhöhte Kosten für die Beschaffung von Schweizer Franken nicht durch unbestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Privatkunden weiterverrechnen", meinte Zangerl zu dem laut AK richtungsweisenden Urteil am Freitag. Die Entscheidung des Gerichts bestätige, dass die Bank keine Risiken aus dem Spekulationsgeschäft Fremdwährungskredit einseitig auf den Kunden überbinden darf.

Zudem dürften erhöhte Refinanzierungskosten nicht einfach überwälzt werden, führte Zangerl in einer Aussendung aus. Ein unbeschränktes Kündigungsrecht der Bank sei "gröblich benachteiligend" und damit unwirksam. Letztlich dürfe die Bank bei einem zu großen Geschäftsrisiko nicht einfach ohne Zustimmung des Kunden die Währung wechseln.

"Mit diesem Urteil wurden wichtige Feststellungen für alle Kreditnehmer im Fremdwährungsbereich getroffen. Unbelehrbare Tiroler Banken werden demnächst Abmahnungen in unserem Auftrag über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) erhalten, da auch ihre AGBs unzulässige Klauseln enthalten", kündigte Zangerl an.

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