Wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit im Zuge des Horngacher-Falls dehnte der Staatsanwalt die Anklage gegen Elsner und Nakowitz aus.
Im BAWAG-Prozess hat Staatsanwalt Georg Krakow am Donnerstag die Anklage ausgedehnt. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und der ehemalige BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz werden im Zusammenanhang mit der nicht rechtskräftigen Verurteilung des früheren Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher wegen Bestimmungstäterschaft bei Verletzung der Amtsverschwiegenheit zusätzlich angeklagt.
Auskünfte beantragt
Elsner habe bei Horngacher Auskünfte
über den Geschäftsmann Mikhail Chernoy beantragt - im Zusammenhang mit dem
Kauf der bulgarischen Mobilfunkgesellschaft mobilTel. Elsner habe Ende
November 2001 die Anfrage zu Chernoy veranlasst, die Horngacher als Leiter
der Wirtschaftspolizei mit Schreiben vom 7. Dezember beantwortete, führte
Krakow aus.
Nakowitz habe im Jahr 2005 eine ähnliche Anfrage an Horngacher gerichtet. Dabei wurde gefragt, ob gegen den serbischen Geschäftsmann Bogoljug Karic etwas vorliege, was Horngacher am 3. Juli 2005 mit einem Nein beantwortet habe. Es ging um die serbische Mobtel, die eine Investorengruppe um Martin Schlaff erwerben wollte, wobei die BAWAG diesen Deal finanzieren sollte.
Kein "Spezi"
Elsner und Nakowitz wiesen die Vorwürfe
entschieden zurück. Horngacher sei nicht sein "Spezi", erklärte Elsner.
Nakowitz betonte, ein Polizeigeneral müsse selber wissen, was er sagen dürfe
und was nicht, dafür könne man nicht den Fragesteller bei einer offiziellen
Anfrage verantwortlich machen. Das Thema werde aber derzeit nicht
mitverhandelt, kündigte Richterin Claudia Bandion-Ortner an. Der
Verhandlungsgegenstand konzentriere sich auf die bisherigen
Verfahrensgegenstände. Wenn kein rechtskräftiges Urteil gegen Horngacher
vorliege, könne darüber auch nicht verhandelt werden.
Verhandlung übersiedelt
Wegen Platzgründen musste der
Prozess zudem in einen kleineren Saal verlegt werden. "Wir müssen eben
alle eng zusammenrücken", hatte Richterin Claudia Bandion-Ortner
im Vorfeld der Übersiedlung gescherzt. Der Große Schwurgerichtssaal werde
für einen Prozess mit vielen Privatbeteiligten gebraucht. Um den
BAWAG-Prozess nicht weiter zu verzögern, wurde nur im Schiele-Saal ein
Ausweichquartier im 2. Stock des Landesgerichts gefunden.