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Strafbescheid gegen MEL-Direktoren

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Der Unabhängigen Verwaltungssenat hat die Schuldfrage vollinhaltlich bestätigt.

In der Causa Meinl habe die Finanzmarktaufsicht (FMA) mehrere Strafbescheide erlassen, einer davon sei rechtskräftig, erklärte FMA-Vorstand Helmut Ettl am Mittwoch bei der Jahrespressekonferenz der Behörde in Wien. Gegen die Direktoren der Meinl European Land (MEL, heute Atrium European Real Estate) habe die FMA ein Straferkenntnis wegen Marktmanipulation durch eine irreführende Ad-hoc-Meldung im Zusammenhang mit dem Zertifikaterückkaufprogramm verhängt. Dieses sei vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) inhaltlich bestätigt worden und sei damit rechtskräftig.

Weitere Verfahren
Der UVS habe die Schuldfrage vollinhaltlich bestätigt, der Zeitraum wurde verkürzt und das Strafausmaß wurde zum Teil herabgesetzt, konkretisierte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. Weitere Verfahren hinsichtlich der erlassenen Straferkenntnisse seien im Instanzenzug und würden geprüft. Davon losgelöst im strafrechtlichen Bereich arbeite die FMA mit der Staatsanwaltschaft Wien als ermittelnde Behörde zusammen. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt im Zusammenhang mit der Affäre um die Meinl European Land gegen den Banker Julius Meinl V. und andere wegen Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue, Insiderhandel und Verstöße gegen wirtschaftsrechtliche Nebengesetze. Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Wir sind hier sehr unaufgeregt und entgegnen, wenn falsche Darstellungen in der Öffentlichkeit gemacht werden", betonte der FMA-Vorstand.

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