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Vorarlberg: Firmen können von Behaltefrist abgehen

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Vorarlberger Unternehmen, die angesichts der Wirtschaftskrise Kurzarbeit einführen müssen, werden von der Behaltefrist abgehen können.

Das haben am Freitagnachmittag Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V), die Sozialpartner und das Arbeitsmarktservice (AMS) vereinbart. Dabei handle es sich um eine gesetzlich gedeckte Vorgangsweise, informierte Sausgruber im Anschluss an die Gespräche.

Nur in Ausnahmefällen
"Das Gesetz lässt die Möglichkeit zu, in begründeten Ausnahmefällen von der vereinbarten Behaltefrist abzugehen", erklärte der Landeshauptmann. Die Behaltefrist ist jener Zeitraum, innerhalb dessen Mitarbeiter nach der Kurzarbeit nicht gekündigt werden dürfen - und zwar nicht nur jene Mitarbeiter, die sich in der Kurzarbeit befanden, sondern die gesamte Belegschaft. Derzeit gilt ein Kündigungsschutz entsprechend der Dauer der Kurzarbeit. Laut Sausgruber sind sich die Sozialpartner in Vorarlberg einig, auch das Sozialministerium habe keine Einwände. "Die Unternehmerseite hat erklärt, dass das ein gangbarer Weg ist", sagte der Landeshauptmann. Sausgruber zeigte sich optimistisch, dass nun auch für den Automobilzulieferer Hirschmann in Rankweil (Bezirk Feldkirch) eine Lösung gefunden werden kann. "Es dürften nun die Voraussetzungen geschaffen sein, dass es in wenigen Tagen eine Einigung geben könnte", meinte Sausgruber. Wegen der Behaltefrist waren zuletzt die Verhandlungen zwischen Hirschmann und den involvierten Gewerkschaften gescheitert. Daraufhin war in Vorarlberg eine lebhafte Diskussion über die Behaltefrist entbrannt.

Der Geschäftsführer des AMS Vorarlberg, Anton Strini, versicherte, dass man von einer Reduktion der Behaltefrist nur in absoluten Ausnahmesituationen Gebrauch machen werde. "Es geht darum, gute Lösungen zu finden", so Strini. Auch Vorarlbergs ÖGB-Chef Norbert Loacker bekannte sich zu der Vorgangsweise. "Ich stehe dazu, weil ich mich für die Arbeitsplätze im Land verantwortlich fühle", sagte Loacker.

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