Vorerst Entwarnung

NIKI-Verkauf geht wohl doch durch

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Deutsches Gericht hat Beschwerde über Insolvenzverfahren zurückgewiesen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat die Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki in Deutschland an das Landgericht Berlin weitergeleitet. Das Amtsgericht gehe weiter davon aus, international zuständig zu sein, weil der Mittelpunkt des Interesses von Niki in Berlin und nicht in Wien sei, erklärte das Gericht am Donnerstag.
 
Für die Belegschaft und den Käufer IAG gibt es aber noch keine komplette Entwarnung. Denn das Verfahren geht nun in die nächste Instanz. Das Landgericht werde wegen der Eilbedürftigkeit kurzfristig über den Insolvenzort für Niki entscheiden, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am Donnerstag mit. 
 

Portal legte gegen Insolvenzort Beschwerde ein

 
Das Flugrechte-Portal Fairplane aus Wien hatte gegen den Insolvenzort Beschwerde eingelegt. Da das Amtsgericht seinen eigenen Beschluss zum Verfahrensort von Mitte Dezember bestätigte und die Beschwerde abwies, muss die nächste Instanz entscheiden. Letztlich könnte das Verfahren beim Bundesgerichtshof landen.
 
Fairplane rechnet sich bessere Chancen aus, für seine Kunden Erstattungen für ausgefallene Flüge über ein Insolvenzverfahren in Österreich eintreiben zu können.
 

Forderungen müssen an Air Berlin gestellt werden

 
Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther zufolge müssen die geprellten Kunden ihre Forderungen allerdings an die Niki-Mutter Air Berlin stellen. Die Airline selbst hatte sich für ein Verfahren in Deutschland entschieden, weil die operative Führung von Niki am Konzernstandort von Air Berlin in Berlin beheimatet war.
 

Gewerkschaft hofft auf Ende der Zitterpartie

 
Die Gewerkschaft in Wien hofft jedenfalls, dass die Hängepartie um die insolvente Fluglinie bald beendet wird. "Wir sind erleichtert, dass das Berliner Amtsgericht Charlottenburg die Beschwerde ablehnt und offenbar der Argumentation des Insolvenzverwalters folgt, dass die Konzernleitung der Air Berlin hauptverantwortlich für das operative Geschäft von Niki war", erklärte GPA-Chef Wolfgang Katzian.
 
Somit bleibe Berlin zuständig für das vorläufige Insolvenzverfahren. Damit sei man der Übernahme von Niki durch IAG ein Stück nähergekommen, und vor allem dem wichtigen Ziel, rund 750 Niki-Arbeitsplätze zu sichern. Für weitere "Angriffe", die Jobs gefährdeten, habe er kein Verständnis, schrieb Katzian.
 
Von einem Schritt in die richtige Richtung sprach nach der Amtsgerichtsentscheidung von Berlin auch Niki-Betriebsratschef Stefan Tankovits. Natürlich müsse die weitere Entwicklung abgewartet werden. "Wir bemühen uns, optimistisch zu bleiben. Unsere Zitterpartie dauert schon viel zu lang und ist hoffentlich bald beendet."
 

Das passiert, wenn Fairplane gewinnt

 
Sollte das Landgericht der Beschwerde des Flugrechte-Portals - es will das Verfahren in Österreich statt in Deutschland - stattgeben, wäre der kurz vor Silvester besiegelte Kauf der österreichischen Airline Niki durch den britisch-spanischen Luftfahrtkonzern IAG ungültig. Ein Konkursverfahren über Niki müsste in Österreich von vorne beginnen.
 
Unabhängig von der Entscheidung des Berliner Landgerichts könnte das Hauptinsolvenzverfahren in Berlin eröffnet werden, erklärte die Gerichtssprecherin am Donnerstag. Nach bisherigem Stand werde mit der Entscheidung über dessen Eröffnung in den kommenden Wochen gerechnet. In diesem Fall müsste Fairplane erneut Beschwerde einlegen.
 
 
 

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