Schwere Körperverletzung

Abreibung für Freundin: Bedingte Haftstrafen

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Die drei Frauen wurden zu vier, sieben und acht Monaten verurteilt - Urteil nicht rechtskräftig.

Mit bedingten Haftstrafen wegen schwerer Körperverletzung ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen eine junge Frau zu Ende gegangen, die ihrer ehemaligen Lebensgefährtin mit Hilfe von zwei Freundinnen eine Abreibung verpasst hatte. Die 22-Jährige fasste sieben, eine 21-Jährige acht Monate, eine 17-Jährige vier Monate auf Bewährung aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Nasenbeinbruch

Das Trio hatte die junge Frau mit Ohrfeigen und Faustschlägen ins Gesicht traktiert, weil diese zu ihrer Ex-Freundin zurückkehren wollte. Sie musste sich hinknien und sollte sich bei der 22-Jährigen entschuldigen, weil sie dieser "Schmerzen" zugefügt habe. Als sie sich weigerte, "hat mir die eine auf die Nase g'haut. Dann hat's kracht und ich hab' blutet", schilderte das Opfer im Zeugenstand. Neben dem Nasenbeinbruch wurden im Spital ein Monokelhämatom am Auge, eine Fraktur am rechten Sprunggelenk und Prellungen am rechten Arm festgestellt.

Auf die Frage von Richterin Martina Frank, weshalb sie nicht überprüft habe, ob die Wohnung in Floridsdorf überhaupt abgesperrt war, in der sie laut Anklage mehrere Stunden festgehalten wurde, meinte die Zeugin: "Weil i fix und fertig war. I hob mi net weggeh'n traut. Müd war i a."

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