1.500 gestohlen

Bettlerin war mit 500 Euro nicht zufrieden

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Kurios: Opfer wollte keine Anzeige machen - "Kann auch Wind gewesen sein".

Eine habgierige Bettlerin ist am Montag im Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Diebstahls und Körperverletzung rechtskräftig zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die 48-Jährige hatte am 7. November 2016 in Wien-Hietzing eine um 20 Jahre ältere Frau um Geld gebeten. Diese schenkte ihr nicht weniger als 500 Euro. Das war der Bettlerin zu wenig.

"Ich habe mehr Geld gesehen. Sie hat das Portemonnaie wieder aufgemacht. Ich hab' ihr was weggerissen", erklärte die Angeklagte einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Erdei). Es tue ihr sehr leid: "Ich entschuldige mich 1.000 Mal. Ich bin schwer krank. Ich hatte Geldbedarf."

Der Bettlerin war es gelungen, sich mit einem Griff in die fremde Brieftasche zusätzliche 1.500 Euro zuzueignen. Das Opfer war unmittelbar zuvor auf der Bank gewesen und hatte insgesamt 3.000 Euro abgehoben. Mit ihrer Beute lief die Diebin davon. Als ihr eine 76 Jahre alte Frau im Weg stand, die gerade ihren im Rollstuhl sitzenden Ehemann über die Straße bringen wollte, versetzte sie der Pensionistin einen Stoß gegen die Brust, so dass diese umfiel und eine Schädelprellung und eine Zerrung im Nackenbereich erlitt. Zwei männliche Passanten kamen zu Hilfe und hielten die Bettlerin bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Außergewöhnlich gestaltete sich der Zeugenauftritt des Opfers, das einen intellektuell eher unterdurchschnittlichen Eindruck machte. "Man hat mich gezwungen, eine Anzeige zu machen. Ich war dagegen. Ich enthalte mich der Aussage", gab die 68-Jährige einleitend zu Protokoll. Auf den Einwand des Richters, dass dies nicht möglich sei, erwiderte die Zeugin unter Anspielung auf die serbischen Wurzeln der Angeklagten: "Ich bin auch Jugoslawin." Auf die Frage, wie ihr nach ihrer großzügigen Gabe denn das Geld weggekommen sei, meinte die Frau: "Das kann genauso der Wind raus genommen haben. Der Wind wird's weggeweht haben."

Andere Zeugen, die ursprünglichen Angaben der Bestohlenen bei der Polizei und die zum Diebstahl geständige Verantwortung der Angeklagten reichten am Ende für einen Schuldspruch. Bei einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr erschienen dem Senat sechs Monate ausreichend, die bedingt nachgesehen wurden, obwohl die 48-Jährige bereits drei Vorstrafen wegen Betrugs und kleinerer Diebstähle aufwies. Die Angeklagte nahm die Strafe dankend an, auch die Staatsanwältin war damit einverstanden.

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