Wien-Favoriten

Witwe zu Tode gefoltert: Mordprozess

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Der 19-jährige Angeklagte schilderte dem Schwurgericht grauenvolle Details.

Die Frage nach dem Warum ist am Mittwoch im Wiener Landesgericht in einer Verhandlung gegen einen 19-Jährigen im Vordergrund gestanden, der laut Anklage in Favoriten eine Witwe zu Tode gefoltert haben soll. Der Kochlehrling zeigte sich zum Mordvorwurf grundsätzlich geständig, meinte jedoch, er sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen. Die Verhandlung wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

Für den beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer gab es keinen Zweifel, dass beim Angeklagten - im Unterschied zu dessen Selbstwahrnehmung - im Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben und damit kein Schuldausschließungsgrund vorhanden war: "Es ist davon auszugehen, dass er erkennen konnte, dass es nicht richtig sein kann, eine 72-Jährige zu Tode zu martern." Der Bursch sei allerdings "nicht gesund. Er hat eine krankheitswerte Störung."

"Grauenhafter Mord"

Die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten sei durch eine "verminderte Impulskontrolle" gekennzeichnet, führte Dantendorfer aus. Vor allem mit der sexuellen Komponente der Tat - der Angeklagte hatte die Sterbende im Vaginalbereich mit einem Zierkürbis misshandelt - und der nicht vorhandenen Bereitschaft, sich mit dieser Devianz auseinanderzusetzen, begründete Dantendorfer seine Empfehlung, den 19-Jährigen im Fall einer Verurteilung zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. "Das Risiko für eine hochgewaltsame Tat ist außergewöhnlich erhöht", warnte der Psychiater.

Staatsanwältin Tatiana Spitzer-Edl hatte eingangs der Verhandlung von einem "grauenhaften Mord" gesprochen. Der Lehrling habe Maria S. "eine Stunde lang zu Tode gequält". Der äußerlich fast noch kindlich-bubenhaft wirkende Angeklagte schilderte anschließend dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger) zunächst seinen familiären Hintergrund und seinen beruflichen Werdegang. Er sei "von klein auf mit Respekt erzogen worden" und habe in einem bekannten Innenstadt-Hotel seine Lehre absolviert: "Für mich ist Kochen eine Leidenschaft."

"Scheißausländer"

Danach kam der 19-Jährige auf die rein zufällige Begegnung mit der Pensionistin im Anna-Boschek-Hof zu sprechen, wo damals auch sein älterer Bruder lebte, bei dem er am 15. Jänner 2016 zum Essen eingeladen war. Aus "Respekt vor meinem" Bruder habe er nicht in dessen Wohnung rauchen wollen und sich daher im Stiegenhaus eine Zigarette angezündet. Dabei wurde der 19-Jährige von Maria S. erwischt, die ihren Müll in den Innenhof der Gemeindebau-Anlage bringen wollte.

Die Witwe schimpfte mit dem Burschen und soll ihn als "Scheißausländer" bezeichnet haben - die Eltern des in Wien geborenen jungen Mannes stammen aus der Türkei. Die verbale Auseinandersetzung war an sich längst bereinigt, als der Bursch wesentlich später - der Bruder hatte ihm zwischenzeitlich einen neuen Haarschnitt verpasst - an die Tür der Frau klopfte und ein Blutbad anrichtete.

Angeklagter schildert grauenvolle Details

Mit leiser Stimme schilderte der Angeklagte den Geschworenen, was er seinem Opfer antat und sparte dabei grauenvolle Details nicht aus. "Ich wollte sie nicht töten. Es wurde schlimmer und schlimmer", gab er zu Protokoll. Die Frage des Richters, ob er Zorn empfunden habe und auf Streit aus gewesen sei, wies der Bursch zurück: "Ich wollte sie nur fragen, warum sie mich beschimpft hat." Er sei "außer Kontrolle" geraten: "Es war für mich so, als wär' ich in einem Filmriss."

Nachdem Maria S. ihre Tür geöffnet hatte, provozierte sie der 19-Jährige, indem er sich neuerlich eine Zigarette anzündete. Als Asche auf den Fußabstreifer fiel, soll sie ihn angeschrien und wieder geschimpft haben. Darauf versetzte ihr der 19-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht. Sie taumelte zurück, stieß sich an einem Kasten blutig und begann laut um Hilfe zu schreien. Er setzte nach, verriegelte hinter sich die Tür und ging weiter auf sie los.

"An ihrem Blut abgerutscht"

Die 72-Jährige setzte sich den Angaben des Angeklagten zufolge zur Wehr, indem sie nach einem Schuhlöffel griff und damit auf ihn einschlug. Sie hatte gegen den körperlich überlegenen jungen Mann aber keine Chance. Schließlich zwang sie der 19-Jährige ins Schlafzimmer zu gehen, während er in der Küche nach einem spitzen Gegenstand suchte.

Als er ihr mit einem Messer ins Schlafzimmer folgte, warf die Witwe mit Gegenständen nach ihm, worauf der 19-Jährige Blumentöpfe auf ihrem Kopf zertrümmerte. Schließlich versuchte er, der vor ihrem Bett am Boden Sitzenden das Genick zu brechen, gestand der Bursch dem Schwurgericht. Das sei ihm nicht gelungen, "weil sie sich mit dem Körper mitgedreht hat". Zudem sei er "an ihrem Blut abgerutscht".

"Ja, jetzt sterben Sie langsam"

Die Frau jammerte nach Angaben des 19-Jährigen "Ich bin tot", worauf er "Ja, jetzt sterben Sie langsam" erwiderte, bestätigte der Angeklagte auf Befragen des Richters seine entsprechende Aussage vor der Polizei. Mit dem Messer versetzte er der 72-Jährigen insgesamt 16 Stiche in den Oberkörper. Ihren Kopf deckte er mit einem Blumentopf ab, weil er ihn nicht mehr anschauen konnte. Dieser sah - wie der Bursch nach seiner Festnahme den Kriminalisten erklärt hatte - "so eklig aus. Es roch verdorben".

Der Bursch zündete auch noch Kerzen an und erhitzte ein Bügeleisen, womit er die Witwe malträtierte. Diese war zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht tot - ihre Füße hätten gezuckt bzw. Abwehrbewegungen gemacht, hatte der Kochlehrling der Polizei beschrieben. Am Ende stach er ihr das Messer rechts vom Kehlkopf in den Hals und schnitt ihr die Kehle durch. Danach duschte er sich in der Wohnung der Toten und ging in eine Diskothek, wo er bis in die frühen Morgenstunden tanzte.

19-Jährigem drohen maximal 15 Jahre Haft

In der Früh wollte er an den Tatort zurückkehren, weil er dort persönliche Gegenstände - unter anderem seinen Ausweis - zurückgelassen hatte. Die Wohnung war allerdings polizeilich versiegelt. Angehörige, die Maria S. am Abend telefonisch nicht mehr erreicht hatten, hatten die Polizei alarmiert. Weil die 72-Jährige nicht öffnete, wurde die Tür aufgebrochen und die schrecklich zugerichtete Leiche entdeckt.

Im Obduktionsgutachten wurden unter anderem eine vollständige Durchtrennung der rechten Halsschlagader, eine vollständige Durchtrennung der linken Drosselvene und eine vollständige Zertrümmerung des Schädels beschrieben. Nach dem novellierten Jugendgerichtsgesetz (JGG) drohen dem 19-Jährigen bei einer Verurteilung wegen Mordes höchstens 15 Jahre Haft, da für junge Erwachsene - Angeklagte, die die ihnen vorgeworfene Straftat vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres begangen haben - dies das maximal zulässige Strafausmaß ist. Sollte das Gericht im Fall eines Schuldspruchs dem zusätzlichen Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Folge leisten, könnte der Angeklagte nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe so lange weiter zwangsweise angehalten werden, bis Experten ihn für nicht mehr gefährlich halten.

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