Eisenstadt

Kein Fremdverschulden an Tod einer 2-Jährigen

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Obduktion: Kein Hinweis auf Fremdverschulden. Die Staatsanwaltschaft stellt Erhebungen ein.

Der Tod eines zweijährigen Mädchens im Dezember des Vorjahres hat im Burgenland die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Dem Kind war Hustensaft verabreicht worden, später wurde es von den Eltern reglos entdeckt, jede Hilfe kam zu spät. "Die Obduktion hat ergeben, dass das kleine Mädchen aufgrund eines Atemstillstandes verstorben ist", sagte Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt, am Montag. "Fremdverschulden lässt sich da nicht feststellen", so Wehofer. Das Verfahren wurde eingestellt.

Bei der Anklagebehörde geht man von einem tragischen Unglücksfall aus. "Eine Überdosierung des Hustensaftes konnte nicht festgestellt werden", erklärte Wehofer. Der Atemstillstand sei auf eine Vorerkrankung zurückzuführen: "Es war nicht bekannt, dass das Mädchen darunter gelitten hat", so die Sprecherin der StA.

Das Kind war im Dezember an einer Erkältung erkrankt. Auf Anraten einer Ärztin gaben die Eltern ihm codeinhältigen Hustensaft, um den Husten zu lindern. In der folgenden Nacht fanden sie das Mädchen reglos vor und begannen sofort mit Wiederbelebungsversuchen. Ein Notarzt brachte die Zweijährige ins Spital, wo nur mehr der Tod festgestellt werden konnte.

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