Nicht "nur Strafdusche"

Leonie (2) in heißes Wasser getaucht?

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Die Verletzungsspuren am verbrühten Mädchen sprechen nicht für eine „Verwechslung“.

Wende im Fall Leonie: Wie ÖSTERREICH aus informierten Kreisen hörte, zweifeln die Ärzte die Angaben von Alexander S. (26) massiv an. Hat er seine Tochter ins heiße Wasser gelegt, gedrückt oder getaucht – und nicht nur zu heiß geduscht ? Der Callcenter-Mitarbeiter selbst spricht von einer Verwechslung. Er habe Leonie schon öfters kalt abgeduscht, um sie zu beruhigen. Doch bei der letzten „Strafdusche“ sei ihm ein Fehler passiert – er drehte das heiße Wasser auf, bemerkte den Irrtum aber sofort ...

VIDEO: Tragische neue Details im Fall Leonie

Verbrennungen am Rücken kommen nicht vom Duschen
Das ganze Land ist über diese Aussage empört – niemand kann sich vorstellen, wie das Kleinkind dabei so schwere Verbrennungen 2. Grades erlitt, dass es zwei Wochen später trotz intensiver Bemühungen der Ärzte im SMZ-Ost verstarb. Wut und sogar Morddrohungen gegen den 26-Jährigen gibt es auch, weil er weiter auf freiem Fuß und nicht in U-Haft ist. Jetzt der Paukenschlag: Laut Medizinern passen die Verbrennungen am Rücken, Po und Beinen nicht zu den Angaben von Alex S. Wäre die Kleine tatsächlich nur geduscht worden, müsste es ganz bestimmte Spuren auf der Haut geben.

Doch im gegenständlichen Fall spricht alles eher dafür, dass der Vater das Mädchen in die mit heißem Wasser gefüllte Dusch-Badewanne gezwungen und dort festgehalten habe. Geschahen die Qualen also mit Vorsatz und Absicht? Und warum brachten er und Leonies Mutter das Kind erst 26 Stunden später ins Spital? Es gilt die Unschuldsvermutung.

R. Kopt

Keine U-Haft: Kritik an der Staatsanwaltschaft

Ob die Justiz den Verdächtigen nach den Enthüllungen endlich in U-Haft nimmt?

Bisher sah die Staatsanwaltschaft keinen Grund, den 26-Jährigen einzusperren – obwohl ihm wegen Quälens oder Vernachlässigens einer unmündiger, jüngeren oder wehrloser Person (§ 92 StGB) bis zu zehn Jahre Haft drohen. Bisher befürchteten viele, dass der Verdächtige mit der Verwechslungsversion sogar mit einem Fahrlässigkeitsdelikt davongekommen wäre – was anhand der Ärzteaussagen jetzt immer unwahrscheinlicher wird. Alex S. soll bereits einen bekannten Strafverteidiger an seiner Seite haben.

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