24. Februar 2010 17:53
© Johannes Kernmayer/TZ ÖSTERREICH
Mangelnde
Deutschkenntnisse können den Aufenthalt kosten: Wie Fekter in einer
parlamentarischen Anfragebeantwortung verlautete, erhielten im Vorjahr drei
Ausländer Ausweisungsbescheide, weil sie nur ungenügende
Deutschkenntnisse aufwiesen.
- Ein Betroffener in Oberösterreich verlor den Aufenthaltstitel, weil
er „sich weigerte“, Deutschkenntnisse zu verbessern. Er
verließ „freiwillig“ das Land.
- Selbes Bundesland, anderer Ausgang: Der Betroffene erhielt einen Ausweisungsbescheid,
reichte aber eine Bestätigung über einen absolvierten Deutschkurs
nach. Das Verfahren wurde eingestellt.
- Der dritte Fall kommt aus Niederösterreich: Der Betroffene fiel im
Deutschkurs durch – und ist derzeit im Berufungsverfahren.
Fekters Reaktion kam auf eine entsprechende Anfrage der grünen
Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Die Abgeordnete kritisiert, dass Fekter
zwar Einzelfälle zugebe, „grundsätzlich aber keine Statistiken über nicht
erfolgreich absolvierte Deutschkurse führt“. Korun: „Fekter nimmt offenbar
ihre eigenen Hinauswurf-Gesetze nicht ernst.“
„Fekter mimt Harte, bleibt aber Umsetzung schuldig“
Basis
der Deutschprüfungen ist die sogenannte Integrationsvereinbarung: Demnach
müssen Nicht-EU-Ausländer nach der Einreise binnen fünf Jahren
Grundkenntnisse vorweisen. Die Regel wurde jüngst verschärft: Seit Jänner
müssen Betroffene – 2008 waren es rund 37.000 – einen Kurs für
Fortgeschrittene positiv abschließen, sonst droht die Abschiebung. Heißt:
Statt vormals 375 sind jetzt rund 600 Kursstunden zu absolvieren – vom Bund
nur teilweise finanziert. Korun: „Fekter lässt die Kostenfrage offen. Denn
schon jetzt muss eine Migrantenfamilie mit 600 Euro für Kurse rechnen, ohne
soziale Staffelung. Fekter mimt die Harte, bleibt aber Details der Umsetzung
schuldig.“
Für Korun ist die Regierungslinie grundsätzlich falsch: „Nur wer ein
Zugehörigkeitsgefühl entwickelt, wird freiwillig Deutsch lernen.“