Das Hauptproblem der Regierung: Die Notverordnung muss vor auch dem EuGH halten.
Mit Ende Mai war das Kontingent von 37.500 zum Asylverfahren Zugelassenen bereits knapp zur Hälfte ausgeschöpft. Steigt die Zahl der Flüchtlinge, wonach es derzeit aussieht, wird die Obergrenze Ende Juli oder Anfang August erreicht. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Asylamtschef Wolfgang Taucher wollen jetzt Druck machen, damit die Notverordnung, die dann in Kraft tritt, möglichst rasch beschlossen werden kann.
Klage von EU-Nachbarn
und Neos gegen Gesetz
Aktuell wird im Ministerium an der Formulierung des Antrags gearbeitet. Laut internen Quellen gibt es dabei aber Probleme. Denn die Verordnung muss vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) halten, da einige EU-Länder und die Neos bereits mit einer Klage gedroht haben, sollte Österreich seine Grenzen schließen.
Die Notverordnung soll vorsehen, dass fast alle Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden. Nur jene, die in Österreich Verwandte haben, dürften überhaupt noch einen Asylantrag stellen.
Begründet wird das mit einem Notstand in der Verwaltung. Was das konkret bedeutet, müssen die einzelnen Ministerien (Bildung, Soziales, Gesundheit, Verteidigung, Integration) definieren. Das soll dann in den Antrag fließen, den Regierung und Parlament beschließen. Die Ministerien sind nicht glücklich, dass die Definition des Notstandes an ihnen hängen bleibt – denn damit sind Klagen Tür und Tor geöffnet.