Die Verordnung soll laut Mückstein auf die zu erwartende starke Infektionswelle durch die Omikron-Variante des COVID-19-Virus reagieren.
Wien. Der Lockdown für Personen ohne gültigen Nachweis der Corona-Impfung oder -Genesung wird vorerst bis 10. Jänner 2022 verlängert. Der Hauptausschuss stellte am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen das Einvernehmen mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) über die vierte Novelle zur sechsten COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung her und gab damit grünes Licht für die Aktualisierung der Verordnung, meldete die Parlamentskorrespondenz.
Mit der Novellierung gelten die leichten Lockerungen, die für Silvesterfeiern am 31. Dezember beschlossen wurden auch am 1. Jänner. Nach dem Neujahrstag bestehen wieder für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, die mit dem Dezember-Lockdown verhängten Einschränkungen der Ausgangsregelungen bei Einkaufen, Beruf und Freizeit. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von den Regelungen ausgenommen, wobei die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen vereinheitlicht werden. Eine wesentliche Neuerung ist zudem, dass mit 3. Jänner 2022 Zertifikate, die aufgrund von Impfstoffen mit Einmalimpfung ausgestellt wurden, ablaufen. Damit sind für den 2G-Nachweis entsprechende Auffrischungs- und Booster-Impfungen bei allen Impfstoffen erforderlich.
NEOS kritisieren: "Planlos und undurchschaubar"
Die Verordnung soll laut Mückstein auf die zu erwartende starke Infektionswelle durch die Omikron-Variante des COVID-19-Virus reagieren. Es gelte, eine Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur auf jeden Fall zu vermeiden. Abgeordnete von ÖVP und Grünen teilten diese Einschätzung explizit. FPÖ und NEOS hielten in der Debatte an ihrer Kritik der Maßnahmen der Bundesregierung fest und bewerteten sie als "planlos und undurchschaubar". Der nächste Hauptausschuss ist für 10. Jänner 2022 vorgesehen.
FPÖ und NEOS erneuerten ihre Kritik an den COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung. Die Abgeordneten der beiden Fraktionen übten Kritik daran, dass die Verordnungen der Bundesregierung keinem erkennbaren Plan folgen würden und zudem unübersichtlich seien, was die Verunsicherung der Bevölkerung erhöhe und die Bereitschaft, die Maßnahmen mitzutragen, untergrabe.