Bund trägt Kosten

Jetzt fix: Griff auf Handy-Daten kommt

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Die Verbindungsdaten werden künftig ein halbes Jahr gespeichert.

EU-Kommissarin Viviane Reding hat der Koalition Beine gemacht, Montagnachmittag standen die Ministerinnen Doris Bures (SPÖ), Claudia Bandion-Ortner und Maria Fekter (beide ÖVP) vor der Einigung. Hätte die Koalition diesmal weitergestritten, dann hätte Reding Strafzahnungen bis zu 2, 2 Mio. € verhängt. Und darauf hat man sich geeinigt:

  • Alle Handy- und Internet-Verbindungsdaten müssen sechs Monate lang gespeichert werden. Zugriff haben Justiz und Polizei zwar nicht auf die Gesprächsinhalte, aber sehr wohl darauf, wer mit wem wann und wo in Verbindung trat.
  • Zugriff auf Handy-Daten gibt es nach einem Gerichtsbeschluss. IP-Adressen kann die Polizei aber "bei begründetem Tatverdacht" schon nach Rückfrage mit einem Staatsanwalt verlangen. Ausnahme: Bei Gefahr "um Leib und Leben", also etwa bei einer Entführung.
  • Daten dürfen nur verlangt werden, wenn es um Delikte mit einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Haft geht. Auch hier eine Ausnahme: Wenn bei Stalking das Opfer der Datenerhebung zustimmt.
  • Die abgerufenen Daten müssen genau protokolliert, Betroffene nachträglich über den Zugriff informiert werden.
  • Bund trägt Kosten
    Die Provider werden mit 20 Prozent belastet, der Bund übernimmt den Rest. Der Löwenanteil davon (63 Prozent) wird vom Infrastrukturministerium berappt, das Innenministerium zahlt 34 Prozent, das Justizressort einen Fixbetrag von 360.000 Euro, was drei Prozent entsprechen soll.

Richterliche Kontrolle fehlt
Doch gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es weiter massive Vorbehalte - so wusste der Grüne Peter Pilz von einem Wunschkatalog von Bandion und Fekter zu berichten, wonach Exekutiv-Beamte völlig ohne Kontrolle auf sensible Daten zugreifen hätten können. Tatsächlich wollte die Justiz auch Urheberrechtsverletzungen mit dem neuen Gesetz verfolgen. Dass die Anordnung der Staatsanwaltschaft für den Datenzugriff ausreicht, ist nach Ansicht der Grünen "Ausschalten der richterlichen Kontrolle".
 

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