VfGH-Entscheid

Kassensanierung teilweise aufgehoben

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Vorarlberg, OÖ und Salzburg hatten die Bestimmung aus 2009 angefochten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen wichtigen Teil des 2009 geschnürten Krankenkassensanierungspakets aufgehoben. Die Auflösung der gebunden Rücklagen des Ausgleichsfonds ist wegen der überproportionalen Zuweisung an die Wiener Kasse (sie bekam 33 von 42,5 Mio. Euro) verfassungswidrig, teilte der VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag in einer Pressekonferenz mit.  Die Aufhebung tritt mit 31. Juli 2011 in Kraft. Angefochten hatten die Bestimmung die drei Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg.

 Verfassungsrechtlich unbedenklich ist hingegen die Berechnung der Grundsteuer, eine Beschwerde in der die Berechnung auf Basis der veralteten Einheitswerte bemängelt worden war, wurde als unbegründet abgewiesen.

   Verfassungsrechtliche Bedenken haben die Verfassungsrichter im Zusammenhang mit den Einheitswerten aber bei der Bemessung der Stiftungseingangssteuer. Die diesbezüglichen Bestimmungen unterziehen sie einer Gesetzesprüfung, wurde in der in der Vorwoche beendeten Herbstsession beschlossen.
 

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