Ab 20. Mai gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung.
Im Zuge der Begutachtung nach §57a müssen die Verbrauchsdaten erfasst werden. Betroffen sind laut dem Automobilklub ÖAMTC Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 und Abgasklasse "6d" oder "6e" (ab Herbst 2023). Die Daten werden an das Umwelt- und Klimaministerium gesendet und an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Das Auslesen läuft über eine Softwareschnittstelle im Fahrzeug. So soll festgestellt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC machte darauf aufmerksam, dass das Auslesen der Daten auch verweigert werden könne. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung - man bekommt trotzdem ein Pickerl", hieß es in einer Aussendung. Der ARBÖ übte am Donnerstag Kritik. "Für die reine Erhebung der Verbrauchsdaten je Fahrzeugmodell wäre es ausreichend gewesen, die ersten elf Stellen einer Fahrgestellnummer zu übermitteln", hieß es in einer Aussendung. Das sei jedoch nicht der Fall, was eine Anonymisierung unmöglich mache.