"Muster" wurden laut dem zuständigen EU-Gericht zu Recht gelöscht.
Im Rechtsstreit um die Designrechte des Kultsportwagens 911
ist Porsche
mit seiner Klage vor dem EU-Gericht in Luxemburg gescheitert. Die sogenannten Geschmacksmuster, die das Design des Fahrzeugs schützen, seien zu Recht gelöscht worden, weil sie sich nicht genug von früheren Versionen unterschieden, urteilten die Richter am Donnerstag.
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Modellautobauer klagte
Der Modellautohersteller Autec aus Nürnberg hatte die Muster von zwei Varianten des 911ers löschen lassen - dagegen hatte Porsche geklagt. Die Designrechte an den VW-Modellen Caddy und T5, über die das Gericht ebenfalls zu entscheiden hatte, bleiben dagegen bestehen. Hier hatte der Modellhersteller Rietze die Löschung erreichen wollen. Seine Klage scheiterte aber.
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Kommt der Streit vor den EuGH?
Gegen die Entscheidung können die Parteien noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Sie müssten deren Zulassung aber vorher erst beantragen.
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