Ab 1. Februar 2014 gilt nur noch das neue, himbeerfarbene "Mautpickerl".
Ab dem 1. Februar 2014 ist es wieder soweit: Die Jahres-Vignette aus dem Vorjahr verliert ihre Gültigkeit und die neue Vignette muss an der Windschutzscheibe aufgeklebt sein.
Tipps damit die Vignette auch hält
Die Vignette 2014 sollte jedoch keinesfalls bei Minustemperaturen aufgeklebt werden. Denn dann kann es passieren, dass sie einfach nicht halten will. Aufgeklebt werden sollte sie bei mindestens plus fünf Grad Celsius und die Scheibe sollte jedenfalls sauber und trocken sein.
Neue Tarife 2014 für PKW:
10-Tages-Vignette: | 8,50 Euro |
2-Monats-Vignette: | 24,80 Euro |
Jahresvignette: | 82,70 Euro |
Neue Tarife 2014 für Motorräder:
10-Tages-Vignette: | 4,90 Euro |
2-Monats-Vignette: | 12,40 Euro |
Jahresvignette: | 32,90 Euro |
Gültigkeit
Die Gültigkeit einer Jahresvignette beträgt immer 14 Monate: Die aktuelle gilt im Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 31. Jänner 2015.
Strafen
Wer ohne "Mautpickerl" im hochrangigen Straßennetz erwischt wird, muss eine Ersatzmaut von 120 Euro bezahlen. Begleicht man diese Summe nicht an Ort und Stelle, drohen Geldstrafen von mindestens 300 bis 3.000 Euro. Strafen drohen auch, wenn die Vignette falsch aufgeklebt wird. Die Vignette muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Sie darf nicht auf Seitenscheiben oder im Tönungsstreifen der Windschutzscheibe aufgeklebt sein. Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t - dazu zählen Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.