Entschädigung

287.000 Euro für Verspätungen bei ÖBB

Teilen

Mehr als 10.000 Personen bekammen im Jahr 2010 eine Entschädigung.

Wegen Verspätungen im Bahnverkehr im Jahr 2010 sind in Österreich an 10.400 Personen rund 287.000 Euro an Entschädigung geflossen. 10.000 Reisende bekamen 277.000 Euro, weil ihre Züge im Fernreiseverkehr mehr als eine Stunde verspätet unterwegs waren, 400 Pendler mit Jahreskarte erhielten in Summe 10.000 Euro ausbezahlt, weil die ÖBB auf der jeweiligen Strecke den festgelegten Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht hatten. Diese Bilanz über das erste Jahr, in dem diese Fahrgastrechte galten, präsentierte Verkehrsministerin Doris Bures (S) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien.

Entschädigung
Laut EU-Verordnung steht Passagieren im Fernverkehr ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises zu, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Die ÖBB haben unter diesem Titel im vergangenen Jahr 276.822 Euro Entschädigung geleistet, 33.281 Euro davon in Form von Gutscheinen. Die Regelung für Pendler ist eine österreichische: Demnach bekommen Inhaber von Jahreskarten mindestens zehn Prozent Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen den festgelegten Pünktlichkeitsgrad von derzeit 90 Prozent nicht erreicht. Die Auszahlungen erfolgen automatisch nach Ablauf der Gültigkeit der Jahreskarte, und zwar für jene Monate, in denen die Verspätungen über dem Limit lagen.

287.000 Euro für Verspätungen bei ÖBB
© APA

Pünktlichkeit steigt
Die Pünktlichkeit im Personenverkehr - pro Jahr 71 Millionen Zugkilometer - ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Von 90,5 Prozent 2009 auf 94,2 Prozent im vergangenen Jahr auf 97,1 Prozent im den ersten vier Monaten 2011. Im Fernverkehr betrug sie von Jänner bis April 88,7 Prozent, im Nahverkehr 97,5 Prozent. Bures ist damit noch nicht zufrieden: Ziel sei, "an die legendäre Pünktlichkeit der Schweizer Bahn heranzukommen", meinte sie und kündigte für Herbst eine Novelle zum Fahrgastrechte-Gesetz an, in der 95 statt 90 Prozent Pünktlichkeit als Ziel im täglichen Nahverkehr festgeschrieben werden. Darüber hinaus sollen Pendler die Möglichkeit haben, im Internet den Pünktlichkeitsgrad zu überprüfen. Die Schienen-Control als Regulator - sie fungiert auch als Schlichtungsstelle - soll verstärkte Kontroll- und Überwachungsrechte bekommen.

Fahrgastrechte
Die Schienen-Control als nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte hat unter anderem durchgesetzt, dass Passagiere im Fall von Verspätungen von mehr als einer Stunde kostenlos angemessene Verpflegung und Erfrischungen angeboten bekommen und Entschädigungen binnen eines Monats ab Antrag ausgezahlt werden. Die im vergangenen Jahr aufgetretenen Probleme bei der Auszahlung der Entschädigungen - nämlich Verspätungen - gebe es jetzt nicht mehr, sagte Ursula Zechner, Geschäftsführerin der Schienen-Control.

AK fordert mehr Rechte
Der Arbeiterkammer gehen geltende und künftige Regelungen nicht weit genug: Auch Monatskartenbesitzer sollten die Möglichkeit haben, sich bei Unpünktlichkeit Geld zurückzuholen, fordert die AK. Darüber hinaus verlangt die Interessensvertretung eine genauere Pünktlichkeitsstatistik der Bahn. Nicht nur verspätete, sondern auch ausgefallene Züge müssten in die Berechnungen aufgenommen werden, hieß es in einer AK-Aussendung.

Wenn auch die ÖBB in Sachen Pünktlichkeit der schweizerischen Bahn auf den Fersen sind, wie die Verkehrsministerin meinte - ein gemeinsames Ticket für alle Verkehrsbetriebe und -verbünde statt unzähliger Tarifbestimmungen, quasi eine "Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr", wie sie in der Schweiz existiert, wird es in der Alpenrepublik zumindest in naher Zukunft nicht geben. Die Einführung eines solchen Österreich-Tickets scheitert an finanziellen Fragen - denn ein solches müsste nämlich laut Bures mit bis zu 1.400 Euro gefördert werden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.