Gesetz für Bahnkunden-Rechte wird konkreter

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Bahnfahrer, die mit Verspätungen konfrontiert sind, haben bald mehr Rechte: Ab 3.12. werden im Fernverkehr bei einer einstündigen Verspätung 25 % des Fahrpreises erstattet, bei mehr als 2 Stunden Verspätung 50 %. Die Begutachtung für das entsprechende Gesetz geht heute zu Ende.

Obwohl die Kunden in Zukunft mehr Rechte haben, kritisiert der VCÖ, dass nicht nach dem Vorbild anderer EU-Länder bereits nach einer 30-minütigen-Verspätung Entschädigungen angeboten werden. Kritisiert wird an dem Gesetz auch die "Bagatellgrenze". Anspruch auf Erstattung bestehe erst ab einem Ticketpreis von 16 bzw. 8 Euro.

Anders als in Österreich gebe es im schwedischen Fernverkehr bereits ab 20 Minuten Verspätung 100 % des Fahrpreises zurück, so der VCÖ. Die Spanier entschädigen ihre Bahnkunden ebenfalls nach der 20. Verspätungsminute. Die Kunden erhalten dann 25 % zurück. Bei mehr als 40 Minuten Verzögerung bekommen die Kunden die Hälfte des Fahrpreises zurück, ab einer Stunden den ganzen Preis. Auch in den Niederlanden wird laut VCÖ der Ticketpreis ab 60 Minuten Verspätung komplett rückerstattet.

Während der VCÖ die Regelung im Fernverkehr bemängelt, zeigt er sich mit der Lösung im Nahverkehr zufrieden: Österreich habe hier die EU-Verordnung ausgeweitet und auch die Jahreskartenbesitzer im Nahverkehr berücksichtigt.

Bei Nicht-Einhalten eines gewissen Pünktlichkeitsgrades besteht ebenfalls bald Anspruch auf Refundierung. Das entsprechende Gesetz tritt allerdings nicht mit 3.12., sondern "wahrscheinlich erst mit Jahreswechsel" in Kraft, hieß es dazu aus dem Verkehrsministerium.

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