84 Parlamentarier für Prüfung der Pensionskassen

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Opposition und 10 SPÖ-Abgeordnete haben sich zu einem Antrag zusammengefunden: Der VfGH muss erneut die Pensionskassen prüfen.

Grund für die Beschwerde sind die hohen Verluste für die Betroffenen während der vergangenen Jahre. Ungewöhnlich ist, dass neben den Hauptproponenten wie Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger, FP-Seniorensprecher Werner Neubauer und BZÖ-Obmann Josef Bucher auch durchaus prominente SP-Abgeordnete wie FSG-Chef Wolfgang Katzian der Initiative beigetreten sind.

Die Antragsteller berufen sich auf zwei Faktoren. Einerseits stört sie, dass die Verträge mit geringfügigen Ausnahmen gar nicht gekündigt werden können und dass es keinerlei gesetzlich verankerte Möglichkeit gibt, auf die Veranlagung des Kapitals Einfluss zu nehmen. Vermutet wird eine Verfassungswidrigkeit, da gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen das Gleichheitsgebot verstoßen werde.

Untermauert wird der Antrag an das Höchstgericht mit Beispielen. So hat bei einer ehemaligen Mitarbeiterin der AEG der Auszahlungsbeginn im Jahr 2000 begonnen. Damals erhielt sie monatlich noch 375 Euro. Seit Jänner dieses Jahres sind es nur mehr 221 Euro. Die Kaufkraft dieser Pension schrumpfte angesichts der Inflation somit auf die Hälfte.

Basis für den Antrag an den VfGH war eine Bürgerinitiative der Betroffenen-Initiative pekabe mit 2.200 Unterschriften. Allerdings ist schon ein Anlauf beim Verfassungsgerichtshof gescheitert. Im Juli wies das Höchstgericht eine Beschwerde ab und verwies die Zusatzpensionsberechtigten auf den Zivilrechtsweg.

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