Bergbahnen St. Jakob in Osttirol insolvent

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Die Bergbahn- und Skiliftgesellschaft St. Jakob im Defreggen GmbH (Bezirk Lienz) ist insolvent. Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut KSV von 1870 auf 6 Mio. Euro, davon entfällt mit 5,7 Mio. der Löwenteil auf Bankverbindlichkeiten.

An der Gesellschaft sind rund 240 Gesellschafter beteiligt, darunter auch die Gemeinde St. Jakob. Über die Wintermonate dürften die Skilifte noch in Betrieb bleiben. Für eine nachhaltige Sanierung sei laut KSV eine Kapitalzufuhr allerdings unumgänglich.

Die Gesellschaft betreibt eine 6er-Gondelbahn, einen 6er Sessellift: "Weißspitz" und eine 3er-Sessellift "Mooserberg" sowie vier Schlepplifte. Die 240 Gesellschafter setzen sich aus Privatpersonen, Unternehmern, mehreren Banken und Versicherungen, Tourismusverbänden und der Gemeinde St. Jakob zusammen.

Dazu kommen noch 170 "Stille Gesellschafter", die im Jahr 2001 für die Errichtung einer Beschneidungsanlage Kapital zugeschossen hatten. Das Stammkapital von etwa 3 Mio. Euro sei von den Gesellschaftern voll einbezahlt worden. Von der Insolvenz betroffen waren insgesamt 65 Gläubiger und 19 derzeit beschäftigte Dienstnehmer.

In den vergangenen Jahren habe das Unternehmen aus dem operativen Geschäft Bilanzverluste von über 3,7 Mio. angehäuft. Trotz massiver Investitionen, sei es nicht gelungen, die Umsätze entsprechen zu erhöhen. Durch die hohen Bankverbindlichkeiten seien - neben dem operativ negativen Ergebnis - auch noch enorme Aufwandszinsen angefallen, teilte der Kreditschutzverband mit.

Aufgrund der Tatsache, dass die Wintermonate die ertragreichsten für eine Liftgesellschaft sind und überdies alle Gesellschafter, insbesondere die Hauptgesellschafter Gemeinde St. Jakob, die lokalen Tourismusverbände, Banken und Versicherungen, aus volkswirtschaftlichen Gründen an einem Fortbetrieb dieser Lifte interessiert sein dürften, werde eine Betriebsfortführung über die Wintermonate voraussichtlich keine Probleme aufwerfen, hieß es.

Damit eine nachhaltige Sanierung dieser Gesellschaft gewährleistete werden könne, sei eine Kapitalzufuhr allerdings unumgänglich, dies vor allem zur Entschuldung mittels eines Zwangsausgleiches. Es bleibe abzuwarten, ob es eine Bereitschaft der vorhandenen Gesellschafter zu Kapitalaufstockung gebe oder ein Investor dafür gesucht werden müsse.

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