Betriebsrat fordert Sonderprüfung für Skylink

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Der Betriebsratsvorsitzende am Flughafen Wien, Manfred Biegler, plädiert für eine aktienrechtliche Sonderprüfung des Baudebakels beim neuen Terminal Skylink. Eine Rechnungshof-Prüfung könnte zwar jetzt von Vorstand, Aufsichtsrat oder in einer Hauptversammlung erlaubt werden, sagte er am Sonntag zu APA, es gebe aber für niemanden rechtliche Sicherheit.

Gerhard Jöch, einer der drei Vorstände der Flughafen-Mitarbeiterstiftung hält eine RH-Prüfung überhaupt für unzulässig und droht mit rechtlichen Schritten, sollte eine solche ohne vorherige Klärung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommen. Eine Vorentscheidung dürfte am Montag in einer kurzfristig angesetzten Aufsichtsratssitzung fallen.

Eine aktienrechtliche Sonderprüfung wäre "im Sinne des Unternehmens und der Mitarbeiter" die beste Lösung, betonte Biegler, weil damit der Vorwurf des Verheimlichens falle. Die Belegschaft habe jedenfalls "höchstes Interesse" alles aufzuklären um wieder in Ruhe arbeiten zu können.

Die Mitarbeiterstiftung ist mit zehn Prozent drittgrößter Aktionär der Flughafen AG. "Wir werden als Stiftung offensiv werden", sagte Jöch am Sonntag zur APA. Eine solche Sonderprüfung bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Aktionäre, also müsste eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, was binnen Wochen möglich wäre, so Biegler und Jöch unisono.

Jöch rechnet bereits bei der morgigen Aufsichtsratssitzung mit Weichenstellungen in diese Richtung. Bis dahin soll noch ein weiteres Gutachten vorliegen, in wie weit der Rechnungshof die Flughafen Wien AG und vor allem die Kostenexplosion beim Bau des Skylink unter die Lupe nehmen darf. Zwei Rechtsmeinungen wurden dem Vernehmen nach bereits eingeholt und sollen zum Schluss gekommen sein, dass nur der VfGH entscheiden kann.

Indes sind rund um den Skylink-Bau neue Vorwürfe aufgetaucht: Einem Bericht der "Presse" zufolge, soll bei der Staatsanwaltschaft Wels eine Sachverhaltsdarstellung eingegangen sein, in der einer am Bau beteiligten Firma Betrug oder zumindest Gemeingefährdung vorgeworfen wird.

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